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US-Präsident Barack Obama hat offiziell den Ausstieg aus der massenhaften Sammlung von Telefondaten seiner Landsleute durch den Geheimdienst NSA angekündigt. Die Verbindungsdaten würden stattdessen nur noch für einen begrenzten Zeitraum bei den Telefonanbietern gespeichert, hieß es in einer am Donnerstag in Washington verbreiteten Erklärung des Weißen Hauses.

Nur mit richterlicher Genehmigung

Die NSA soll demnach nur mit richterlicher Genehmigung auf bestimmte Daten zugreifen können. Die "New York Times" hatte Anfang der Woche bereits über die geplante Reform berichtet.

"Ich bin zuversichtlich, dass dieser Ansatz unsere Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden mit den Informationen versorgen kann, die sie brauchen, um uns zu schützen, während zugleich die legitimen Sorgen bei der Privatsphäre angegangen werden", erklärte Obama. Das Weiße Haus arbeite bereits mit dem Kongress daran, "so schnell wie möglich" eine gesetzliche Grundlage für die Änderungen zu schaffen. Da dies aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen werde, solle das bestehende Spähprogramm ein letztes Mal um 90 Tage verlängert werden.

Angela Merkel

Für Bürger anderer Länder ändert sich durch die geplante Reform allerdings nichts. Dokumente des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden hatten seit Juni vergangenen Jahres den massiven Überwachungsapparat der NSA ans Licht gebracht. Der Geheimdienst späht demnach nicht nur im großen Stil die Telefon- und Internetkommunikation von Menschen rund um die Welt aus, sondern nahm über Jahre auch Spitzenpolitiker befreundeter Staaten wie Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel ins Visier.

Die Snowden-Dokumente enthüllten außerdem, dass die Telekom-Unternehmen in den USA der NSA auf Grundlage geheimer Gerichtsbeschlüsse systematisch sogenannte Metadaten übermitteln. Damit erhält der Geheimdienst die Nummern der Gesprächspartner sowie Informationen zu Zeit, Ort und Dauer aller Telefonate. Fünf Jahre lang durfte die NSA diese Daten bisher speichern, um die Kontakte von Terrorverdächtigen zu überprüfen. (APA, 27.3. 2014)