Rom - Das italienische Höchstgericht in Rom hat den Unternehmer und Ex-Premier Silvio Berlusconi für zwei Jahre von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Damit ist seine Kandidatur bei den Europawahlen im Mai de facto unmöglich geworden.

Dem 78-Jährigen wird das aktive und passive Wahlrecht entzogen, seine Pension als Senator wird ausgesetzt, der Ehrentitel eines Cavaliere (Ritter) wird aberkannt. Die Zusatzstrafe ist der letzte offizielle Akt im 13-jährigen Prozess wegen Steuerbetrugs, in dem Berlusconi im August 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt worden war. Der Ex-Premier sprach von einem "politischen Urteil, mit dem man mich vernichten will". Die Strafe sei "bereits vorher beschlossen" gewesen.

Ohne den langjährigen Regierungschef als Zugpferd befürchtet seine Gruppierung Forza Italia bei den EU-Wahlen eine Niederlage. Laut Demoskopen könnte die Partei ohne ihren Gründer unter die 20-Prozent-Marke sinken. Nun wird überlegt, doch eine seiner beiden Töchter ins Rennen zu schicken, um im Listenlogo weiterhin Berlusconis Namen zu haben. "Wir glauben, dass Barbara oder Marina dazu bereit sind. Vielleicht kandidieren auch beide", erklärte die ehemalige Unterrichtsministerin Mariastella Gelmini.

In der Partei hat der Kampf um die Listenplätze längst begonnen. Der altgedienten Forza-Italia-Garde ist der von Berlusconi zum persönlichen Berater ernannte Mediaset-Journalist Giovanni Toti als Quereinsteiger ein Dorn im Auge.

Am 10. April wird das zuständige Gericht in Mailand über Berlusconis Antrag auf Sozialarbeit statt Hausarrest entscheiden und die entsprechenden Auflagen festlegen. Dabei muss entschieden werden, ob und in welcher Form sich der Ex-Premier direkt am Wahlkampf beteiligen kann und ob ihm Video- oder Radiobotschaften an die Wähler gestattet werden. Seinen Posten als Parteichef kann Berlusconi behalten, da damit kein öffentliches Amt verbunden ist. Aus dem Senat wurde er bereits im Vorjahr ausgeschlossen. (mu/DER STANDARD, 20.3.2014)