Auf den Preis hinweisen
Laut der neuen Rechtslage in Deutschland muss die Regulierungsbehörde für Telekommunikation Konsumenten auf Anfrage Namen und Anschrift eines 0900er-Anbieters bekannt geben. Weiters müssen die Mehrwertnummern-Betreiber vor Beginn der kostenpflichtigen Verbindung auf den Preis des Telefonates hinweisen. Außerdem wurde eine maximale Preisspanne festgelegt, die nur von Verbrauchern mit einem vom Anbieter ausgehändigten PIN-Code überschritten werden darf. Internet-Dialer müssen künftig registriert werden, die Regulierungsbehörde kann unseriösen Anbietern die Mehrwertnummern entziehen.
Steigende Zahl der Kundenbeschwerden
Hintergrund für die neue Regelung in Deutschland ist die ständig steigende Zahl von Konsumentenbeschwerden, die bewusst oder unbewusst eine Mehrwertnummer angewählt haben. Besonders bei den Internet-Dialern - kostenpflichtige Mehrwertnummern, in die man sich über das Internet einwählt und die dann die Verbindung auf eine teure Nummer umrouten - kann das sehr schnell zu einer horrenden Rechnung führen. In Deutschland muss daher die Verbindung zu einem Internet-Dialer spätestens nach einer Stunde automatisch unterbrochen werden.
In Österreich betrafen 2002 laut RTR 25 Prozent der von privaten Telefonkunden bei der Schlichtungsstelle eingebrachten Beschwerden Internet-Dialer, 2001 waren es noch 10 Prozent gewesen. Hier zu Lande gibt es - im Unterschied zur neuen Regelung in Deutschland - laut RTR keine rechtliche Tarifobergrenze für Mehrwertdienste. De facto kostet aber keine Mehrwertnummer mehr als 3,63 Euro.
Kostenfreie Information
Bei einem Anruf in die Nummerierungsbereiche 0900 und 0930 muss unmittelbar nach Herstellen der Verbindung eine Information über die tatsächliche Höhe des pro Minute für den Anrufer anfallenden Entgeltes zu erfolgen. Diese Information darf höchstens 10 Sekunden dauern und muss für den Anrufer kostenfrei sein.