Was STANDARD-Leser schon am 9. August wussten, bestätigte der ORF Montagabend nun auch offiziell: 94 Mitarbeiter der Anstalt wurden beim Arbeitsmarktservice zur Kündigung angemeldet. Laut Küniglberg geht es dabei um "Teilzeitkräfte, deren Arbeitsplätze im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen und Umstrukturierungen" entfallen.

Zentralbetriebsrat Heinz Fiedler präzisiert: Betroffen seien Dienstverhältnisse, die laut ORF-Kollektivvertrag nur für Programmgestalter und Journalisten anzuwenden sind. Diese 94 arbeiteten aber weder journalistisch noch gestalteten sie Programme. "Ein Archivar oder ein Marketingmitarbeiter sind weder Programmgestalter noch Journalisten", sagt Fiedler. Für ihn dennoch denkbar, dass ein Teil der zur Kündigung Angemeldeten zu neuen Bedingungen weiter beschäftigt wird.

Verantwortung für die "unkorrekten Tätigkeitsbezeichnungen" trügen die ORF-Direktoren und Hauptabteilungsleitern. Dass sie zu derselben gezogen werden, glaubt Fiedler nicht.

Stellenplan im Oktober

Auch bei tatsächlichen Programmmachern dürfte der neue Kollektivvertrag mehr Opfer fordern als bisher angekündigt: Gingen die Verhandler bisher von weniger als 100 Mitarbeitern aus, so werden es nun laut Administrationschef Wolfgang Buchner "100 bis 200", zusätzlich zu den 94. Mit dem neuen Kollektivvertrag werden bisher freie Mitarbeiter angestellt, um Klagen auf Anstellung zuvorzukommen. "Nichtverlängerungen bestehender Verträge" nennt Buchner das. Der ORF-Stiftungsrat soll den Stellenplan im Oktober absegnen.

Kommenden Freitag verhandelt der Zentralbetriebsrat wieder mit dem ORF-Management über den Kollektivvertrag, Montag beraten die Betriebsräte der freien Mitarbeiter darüber.

Zusätzliche Unruhe beschert die Ankündigung, die nächsten drei Jahre seien je 25 Millionen Euro einzusparen. Dabei fehlen wie berichtet bisher noch 15 Millionen, um den Kollektivvertrag kostenneutral umzusetzen. Diese Summen verleiten einen Belegschaftsvertreter zur Aussage: "Da können sie gleich auf einmal 400 Leute rauswerfen." (prie, APA/DER STANDARD, Printausgabe vom 19.8.2003)