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Uli Hoeneß und sein Anwalt.

Foto: AP/Mueller

Wien - Der Strafprozess gegen Bayern-München-Präsident Uli Hoeneß ist inzwischen auch aus österreichischer Sicht äußerst aufschlussreich. Hoeneß soll dem deutschen Fiskus 27,2 Millionen Euro an Steuereinnahmen vorenthalten haben.

Hoeneß unterhielt bei der Schweizer Bank Vontobel ein Geheimkonto. Jahrelang nutze er das Konto für lukrative Aktientransaktionen. Rund 70 Millionen Euro an unversteuerten Gewinnen soll Hoeneß erwirtschaftet haben. Nach derzeitigem Stand hinterzog er Steuern in Höhe von 27,2 Millionen Euro.

Dabei gab es für den Bayern-Präsidenten zwischenzeitlich Grund zur Hoffnung, in die Legalität zurückkehren zu können. 2011 hatten Deutschland und die Schweiz ein Steuerabkommen unterzeichnet.

Der Vertrag sah eine nachträgliche Versteuerung von deutschem Schwarzgeld in der Schweiz vor. Im Gegenzug wurde den Hinterziehern Straffreiheit zugesichert. Das Abkommen platzte, weil Rot und Grün die notwendige Zustimmung im deutschen Bundesrat verweigerten.

Viel Geld erspart

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wäre Hoeneß in dem Fall, dass der Vertrag mit der Schweiz wirksam geworden wäre, nicht nur straffrei ausgegangen. Er hätte sich auch viel Geld erspart. Die Bank Vontobel soll auf Grundlage des Abkommen errechnet haben, dass Hoeneß 6,3 Millionen Euro an Steuern nachzahlen hätte müssen. Dies entspricht einer Ersparnis von mehr als 20 Millionen Euro. Das Interessante daran aus heimischer Sicht: Österreich und die Schweiz haben 2012 ein eben solches Steuerabkommen unterzeichnet, das Hinterziehern den Rückweg in die Legalität ermöglicht. Der Vertrag erlaubt seit 2013, dass Steuersünder mit einer nachträglichen Abschlagzahlung ihre Steuerschuld begleichen können.

Berechnungen darüber, wie viel sich Hinterzieher ersparen, sind schwierig, weil der Vertrag auf viele Variablen abstellt (Dauer der Hinterziehung, Höhe des unterschlagenen Betrags). Da das österreichische Abkommen aber jenem zwischen Deutschland und der Schweiz nachempfunden ist, gibt der Fall Hoeneß einen Einblick in die "Vorteile" des Vertrages. Tatsächlich sind die Steuersätze im österreich-schweizerischen Abkommen (15 bis 38 Prozent) sogar niedriger, als sie es im deutschen Vertrag gewesen wären (21 bis 41 Prozent). Der Prozess gegen Hoeneß wurde am Mittwoch vertagt am Donnerstag könnte ein Urteil fallen. (szi, DER STANDARD, 13.3.2014)