Berlin - Homosexuelle LebenspartnerInnen in Deutschland sollen bald erweiterte Rechte zur Adoption von Kindern haben. Das deutsche Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas.

Demnach dürfen künftig auch Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein adoptiertes Kind ihres Partners adoptieren. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2013 umgesetzt.

Verstoß gegen Recht auf Gleichbehandlung

Eine solche "Sukzessivadoption" ist bisher nur für heterosexuelle Ehepaare möglich. Dies verstößt jedoch nach der Karlsruher Entscheidung gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Eine verfassungsgemäße Neuregelung muss bis 30. Juni getroffen werden.

Auch in Österreich wird derzeit über das Adoptionsrecht für Homosexuelle diskutiert, nachdem sich Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) entgegen der Parteilinie dafür ausgesprochen hat. Im österreichischen Adoptionsrecht werden heterosexuelle Paare gegenüber homosexuellen bevorzugt. Dahinter steht die Überzeugung, dass Adoptivkinder einen Mann und eine Frau als Eltern haben sollten. (APA, 12.3.2014)