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Gute Zeiten, schlechte Zeiten: 2009 erhielt Bayern-Präsident Uli Hoeneß, der auch eine Wurstfabrik betreibt, einen Bambi in der Kategorie "Wirtschaft". Jetzt steht er vor Gericht.

Foto: APA/ Hannibal Hanschke

Ein solches Spektakel hätte sich Uli Hoeneß früher nicht entgehen lassen. Mit 6:1 demontierten seine Bayern am Samstag den VfL Wolfsburg. Doch der Bayern-Präsident war nicht im Stadion, er bereitete sich lieber daheim auf seinen Prozess vor, der heute am Landgericht München beginnt.

Im April 2013 war bekannt geworden, dass Hoeneß wegen eines schwarzen Kontos in der Schweiz beim Finanzamt eine Selbstanzeige erstattet hatte. Er, der in vielen Talkshows immer lautstark Moral und Anstand gepredigt hatte, soll zwischen 2003 und 2009 mit Spekulationsgeschäften einen Gewinn von mehr als 30 Millionen Euro gemacht haben. Den Steuerschaden beziffert die Staatsanwaltschaft München laut Spiegel auf mehr als 3,5 Millionen Euro.

Natürlich fragen sich viele in Deutschland nach dem Warum. Warum führt jemand, der nicht gerade am Hungertuch nagen muss, ein solches steuerliches Doppelleben, riskiert damit seine berufliche Reputation? In einem Interview mit der Zeit hat der 62-Jährige sein Handeln mit Spielsucht erklärt. Er habe an der Börse mit ihm mittlerweile unbegreiflichen Summen "richtig gezockt". Hoeneß: "Das war der Kick, das pure Adrenalin, ich habe teilweise Tag und Nacht gehandelt."

Irgendwann jedoch dürfte ihm alles zu viel geworden sein, und er hoffte, sich mit jenem Steuerabkommen reinwaschen zu können, über das Deutschland und die Schweiz jahrelang verhandelt haben: pauschale und anonyme Abschlagszahlung für zehn Jahre rückwirkend. Doch als das Abkommen im Dezember 2012 endgültig scheiterte, war für Hoeneß das letzte Schlupfloch, das ihm Anonymität gewährt hätte, verschlossen.

Strenge Regeln bei Anzeige

Es blieb ihm noch die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Diese aber ist gemäß Paragraf 371 der deutschen Abgabenordnung an strenge Regeln geknüpft, und selbige hat Hoeneß aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht erfüllt. Deshalb hat diese ihn vor Gericht gebracht.

Was Hoeneß erwartet, ist unklar. Nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) muss jemand, der mehr als eine Million Euro an Steuern hinterzogen hat, ins Gefängnis. Die Haftstrafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Es gibt aber bislang kein BGH-Urteil, wonach dies auch gilt, wenn jemand zwar eine Selbstanzeige gemacht hat, diese aber schiefgegangen ist. Die Anwälte von Hoeneß sind ohnehin der Meinung, ihr Mandant habe eine korrekte und somit strafbefreiende Selbstanzeige vorgelegt.

Sollte die Anzeige tatsächlich wirksam sein, dann müsste das Verfahren außer Kraft gesetzt und der Haftbefehl, der nur außer Vollzug ist, aufgehoben werden. Entscheiden wird die 5. Strafkammer, der Vorsitzende Richter, Rupert Heindl (47), gilt - wie Hoeneß selbst - als "harter Hund". (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD, 10.3.2014)