Alle zwei bis drei Jahre erhöhen sich in Österreich quasi von Amts wegen die Mieten. Das Richtwertgesetz, das für ab 1994 abgeschlossene Mietverträge gilt, wird regelmäßig alle zwei Jahre wertangepasst, zuletzt war dies am 1. April 2012 der Fall. Wie hoch die Erhöhung jeweils ausfällt, entscheidet vereinfacht gesagt die durchschnittliche Inflationsrate des Vorjahres. Für 1. April ergeben sich für die einzelnen Bundesländer folgende neue Richtwerte:

Tabelle: Erhöhung der Richtwerte

Bundesland Richtwert neu
(ab 1.4.2014)
Richtwert alt
(1.4.2012 bis 31.3.2014)
Anstieg
Burgenland 4,92 Euro 4,70 Euro +4,7%
Kärnten 6,31 Euro 6,03 Euro +4,6%
Niederösterreich 5,53 Euro 5,29 Euro +4,5%
Oberösterreich 5,84 Euro 5,58 Euro +4,7%
Salzburg 7,45 Euro 7,12 Euro +4,6%
Steiermark 7,44 Euro 7,11 Euro +4,6%
Tirol 6,58 Euro 6,29 Euro +4,6%
Vorarlberg 8,28 Euro 7,92 Euro +4,5%
Wien 5,39 Euro 5,16 Euro +4,5%

Die Verteuerung liegt damit über alle Bundesländer betrachtet bei rund 4,6 Prozent. Die neuen Richtwerte wurden den Mitgliedern der Wirtschaftskammer bereits mitgeteilt, müssen aber zur Inkraftsetzung noch vom Justizminister per Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dies wird für die nächsten Tage erwartet – sofern nicht wieder ein Politikum wie 2008 und 2009 daraus wird, als ein eigenes Gesetz erlassen wurde ("Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz"), um die Erhöhung abzufedern.

Der Präsident der Mietervereinigung, Georg Niedermühlbichler, fordert im Gespräch mit derStandard.at den Justizminister auch bereits wieder dazu auf, "aufgrund der angespannten Situation am Wohnungsmarkt die geplante Mietzinsanpassung auf unbestimmte Zeit auszusetzen".

Erhöhung ab April oder Mai

Sind die neuen Richtwerte einmal in Kraft, können sie ab 1. April für neue Mietverträge zur Mietzinsberechnung herangezogen werden. Bestehende Mietverträge können ab 1. Mai erhöht werden, sofern eine Wertsicherung im Vertrag festgeschrieben wurde (was meist der Fall ist).

Die WKÖ weist ihre Mitglieder ausdrücklich darauf hin, dass Erhöhungsbegehren schriftlich erfolgen müssen und keinesfalls vor dem 1. April versendet werden dürfen.

Auch Kategoriemieten steigen

Gleichzeitig mit den Richtwerten – und das ist selten der Fall – werden im April auch die Kategoriemieten erhöht. Diese gelten im Wesentlichen für Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Sie dürfen per Gesetz nur dann erhöht werden, wenn der VPI eine Fünf-Prozent-Hürde überspringt, was im Dezember der Fall war. Die letzte Erhöhung der Kategoriemieten erfolgte im September 2011.

Tabelle: Erhöhung der Kategoriemieten

Kategorie Betrag neu
(ab 1.4.2014)
Betrag alt
(bis 31.3.2014)
Anstieg
A 3,43 Euro 3,25 Euro +5,5%
B 2,57 Euro 2,44 Euro +5,3%
C und D brauchbar 1,71 Euro 1,62 Euro +5,6%
D unbrauchbar 0,86 Euro 0,81 Euro +6,2%

Lagezuschlag im Visier

Niedermühlbichler macht nun aber auch auf einer anderen Front mobil – und zwar gegen die eigene SP-geführte Stadtregierung (Anm.: Niedermühlbichler ist SP-Chef im 1. Bezirk). Konkret sind ihm die zuletzt stark angehobenen Lagezuschläge in Wien ein Dorn im Auge. Weil deren Höhe an die Immobilienpreise gekoppelt ist, "diese aber – wie die OeNB in einer Studie nachgewiesen hat – um 20 Prozent überhöht sind", verlangt der MVÖ-Chef, dass die Lagezuschläge um diese 20 Prozent gesenkt werden.

Lagezuschläge sind für ihn "nicht nachvollziehbar", denn "auch ein Handwerker kann für seine erbrachte Leistung nicht bezirksbezogen mehr verlangen". (Martin Putschögl, derStandard.at, 7.3.2014)

UPDATE: Vertreter der Stadt Wien legen Wert auf die Feststellung, dass die von der Magistratsabteilung 25 veröffentlichte Wiener Lagezuschlagskarte nur als unverbindliche Serviceleistung für Mieter und Vermieter gedacht ist. "Die Ermittlung des Lagezuschlages ist im Einzelfall jeweils extra zu berechnen. Da diese Berechnung sehr kompliziert und für die BürgerInnen schwer nachvollziehbar ist, hat sich die Stadt Wien im Jahr 1994 erstmals entschlossen, das Stadtgebiet von Wien in 7 bzw. 8 Durchschnitts-Preiszonen einzuteilen und diese Karte zu veröffentlichen", sagt ein Sprecher von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) zu derStandard.at. "Diese regelmäßigen Veröffentlichungen, welche ebenfalls auch von der Wiener Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten anerkannt werden, dienen dazu, die Transparenz zu steigern und zu verhindern, dass allzu hohe ungerechtfertigte Zuschläge von den MieterInnen verlangt werden können."

Das Gesetz sehe keine Möglichkeit vor, die Lagezuschläge "willkürlich zu verändern, daher ist eine generelle 20-prozentige Verminderung als Reaktion auf die Studie der OeNB oder aus anderen Gründen rechtlich gar nicht möglich". Die Abschaffung des Lagezuschlags sei überdies "zentrale Forderung" von Ludwig in Sachen Novellierung des Mietrechtsgesetzes. (mapu)