Luxemburg - Bei überfüllten Asylbewerberheimen muss der Staat für anderweitige Unterkunft sorgen - notfalls auch auf dem privaten Wohnungsmarkt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Urteil entschieden (Rechtssache C-79/13). Wenn Asylbewerber vom Sozialamt Geld für die Unterbringungen erhalten, müsse dieser Betrag ausreichen, um privat eine Wohnung mieten zu können.

Die finanzielle Unterstützung müsse dabei "für ein menschenwürdiges Leben ausreichen", urteilten die Richter.Der Staat ist demnach auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die familiäre Gemeinschaft gewahrt bleibt und dem Wohl des Kindes Rechnung getragen wird. Basis für das Urteil war eine Klage aus Belgien, wo 2010 immer wieder Asylbewerber eine Weile auf der Straße schlafen mussten, weil die Unterkünfte überlastet waren.

Österreich bereits verpflichtet

In Österreich ist der Staat im Rahmen der Grundversorgung verpflichtet, für die Unterbringung von Asylwerbern zu sorgen. Für Anny Knapp vom Verein Asylkoordination bestätigt das Urteil, dass die Geldleistung einen "angemessenen Lebensstandard" für Flüchtlinge ermöglichen muss, die nicht in einem Quartier leben. Derzeit werden im Monat für Miete und Energiekosten 120 Euro für eine alleinstehende Person ausbezahlt. (APA/juh, DER STANDARD, 27.2.2014)