Salzburg - Die Urteile für die zwei Hauptbeschuldigten im gestern, Dienstag, zu Ende gegangenen Strafprozess in der Salzburger Osterfestspiel-Affäre werden vorerst nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft sind die unbedingten Haftstrafen von mehr als drei Jahren zu gering. Man werde Strafberufung anmelden, hieß es am Mittwoch. Die Verteidiger kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Die Schuldsprüche sind gestern gegen Abend am Landesgericht Salzburg verkündet worden. Der erstangeklagte ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer (53), wurde wegen Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betruges zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Kretschmer hatte sich nur in einem kleinen Teilbereich geständig gezeigt. Der zweitangeklagte frühere Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte (47), fasste wegen Untreue eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten aus. Er beteuerte seine Unschuld.

Der Staatsanwaltschaft zufolge haben die zwei Angeklagten vorwiegend durch ungerechtfertigte Provisionen und Gehaltszahlungen einen Gesamtschaden von rund zwei Millionen Euro verursacht. Der Schöffensenat verurteilte die beiden Beschuldigten gestern auch noch zu einem Schadensersatz von 839.620 Euro zur ungeteilten Hand an die Osterfestspiele GmbH, Dewitte muss zudem 423.554 Euro an die Osterfestspiele zahlen.

Kretschmers Verteidiger Leopold Hirsch sagte heute zur APA, dass er die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmelden werde. Und auch der Verteidiger von Dewitte, Rechtsanwalt Johann Eder, will in die volle Berufung gehen. "Selbstverständlich werden wir das Urteil mit Nichtigkeitsbeschwerde und mit allem, was es an Berufungsvarianten gibt, bekämpfen. Das Urteil ist einem österreichischen Gericht nicht würdig, es fällt nicht in die Bandbreite der üblichen Sichtweisen. Man kann nicht Schäden behaupten, die es aktenkundig nicht gibt." Der Oberste Gerichtshof muss nun über die Beschwerden entscheiden. (APA, 26.2.2014)