Hongkong/Frankfurt am Main - Aus Protest gegen die ihrer Ansicht nach immer stärker werdende Einmischung staatlicher chinesischer Stellen in die journalistische Berichterstattung sind in Hongkong zahlreiche Journalisten, Demokratieaktivisten und andere Unterstützer der Pressefreiheit auf die Straße gegangen. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, nahmen etwa 6.000 Menschen teil.

Die Hong Kong Journalists Association, Organisator der Kundgebung, nannte "kürzliche Ereignisse, welche die Pressefreiheit gefährden" als Auslöser der Proteste, die bereits am Wochenende stattfanden, aber erst jetzt bekannt gegeben wurden. Dazu gehörten die Entlassung kritischer Journalisten sowie der Anzeigenboykott festland-chinesischer Firmen von Zeitungen, in denen regimekritische Artikel erschienen waren. Die Teilnehmer der Kundgebung beklagten einen schon länger anhaltenden Verfall von Presse- und Meinungsfreiheit in der ehemaligen britischen Kronkolonie, die 1997 Teil der Volksrepublik China wurde.

Zeitgleich mit der Kundgebung fand ein Forum des regimetreuen Council on Media Conduct Supervision statt, um "das Verhalten der Medien in Hongkong zu analysieren". Kritiker halten die Veranstaltung, an der etwa 80 Menschen teilnahmen, für einen bewussten Versuch, die Proteste der Journalisten zu marginalisieren, so die IGFM in einer Mitteilung am Dienstag.

Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, forderte die Regierung in Peking auf, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantierte Pressefreiheit in Hongkong zu achten und sie in der Volksrepublik einzuführen. "Die Pressefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Zivilgesellschaft", so Lessenthin. Eine freie Presse muss jederzeit in der Lage sein, Missstände und Fehlverhalten seitens der Regierung aufzudecken. Wenn die chinesische Regierung nicht immer wieder harsch kritisiert werden wolle, so Lessenthin weiter, sei eine offene Informationspolitik, der freien Zugang zum Internet und allen Medien für jeden Chinesen dafür die beste Voraussetzung. (APA, 25.2.2014)