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Künstler- und Interessenverbände bei einem Protestmarsch für die Festplattenabgabe im Jahr 2012.

Foto: Apa

Positiv bewerten die Verwertungsgesellschaften jüngste Entwicklungen rund um eine mögliche Einführung der Festplattenabgabe. Eine "rasche Lösung" sei in Sicht, wie bei einem Pressegespräch am Freitagvormittag betont wurde. Die höchstgerichtlichen Entscheidungen müsste der Handel respektieren, "statt eine Korrektur durch den Gesetzgeber zu verlangen", so LSG-Geschäftsführer Franz Medwenitsch.

Computerfestplatten und MP3-fähige Handys

Auf den Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH), demzufolge bei Computerfestplatten grundsätzlich von einer Vergütungspflicht auszugehen sei, sowie des Oberlandesgerichts Wien (OLG), das gleichermaßen im Fall MP3-fähiger Handys entschied, sprach sich auch Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) für eine Festplattenabgabe als "realistischste Variante" aus. Entsprechend fordern die österreichischen Verwertungsgesellschaften nun "Tempo bei der Umsetzung einer fairen Lösung für die Künstler und Konsumenten".

Die sich aus den Gerichtsentscheidungen ergebende Situation ist aus der Sicht von Medwenitsch "fair gegenüber den Kunstschaffenden, deren Werte kopiert werden, und schafft Rechtssicherheit für die Konsumenten". Entsprechend spricht man sich für eine Anpassung der derzeit "bestehenden und bewährten Gerätevergütung auf Festplatten" aus. Konkret könnten damit 20 bis 30 Mio. Euro lukriert werden, wie die Verwertungsgesellschaften vorrechnen.

Abgabe wird bereits seit 2010 eingehoben

Es wurde auch darauf verwiesen, dass der Handel bereits seit 2010 eine Vergütung auf Festplatten und andere multifunktionale Speichermedien einhebt, diese allerdings nicht weitergeben würde. Die von der "Plattform für modernes Urheberrecht", zu der sich Elektrohandel und Gerätehersteller zusammengeschlossen haben, vorgeschlagene "Kulturabgabe" ist aus der Sicht von Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana jedenfalls "inakzeptabel". "Hier will man die Verantwortung von 160 Unternehmen auf 3,5 Mio. Haushalte umlegen, ohne sich über die praktische und rechtliche Umsetzung Gedanken gemacht zu haben."

Bereits jetzt seien auch digitale Medien wie Daten-CD-Rs, USB-Sticks oder MP3-Player vergütungspflichtig. Die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung ist in den vergangenen zehn Jahren dennoch "auf knapp ein Drittel zurückgegangen", so Medwenitsch. 2005 beliefen sich die Erlöse noch auf 17,6 Mio. Euro, die aktuelle Hochrechnung für 2013 ergibt nur mehr einen Wert zwischen 6,3 und 6,4 Mio. Euro. Gleichzeitig könne "von einem Rückgang der Privatkopie keine Rede sein", wie Paul Fischer, Leiter der Abteilung Privatkopievergütung der austromechana, unterstrich.

"Die Cloud ist ein Schlagwort"

Dass sich die Festplattenabgabe durch neue Speichermöglichkeiten wie die Cloud bald selbst überlebt haben werde, wie Kritiker vorbringen, kann Medwenitsch nicht nachvollziehen. "Wir sind für technische Weiterentwicklungen natürlich offen, aber das soll zunächst die Festplattenabgabe nicht verhindern." Auch sei die Diskussion um ausgelagerte Speichermöglichkeiten noch nicht zu Ende geführt. "Die Cloud ist ein Schlagwort, unter dem oft sehr unterschiedliches verstanden wird." Dementsprechend wäre es zu früh, würde der Gesetzgeber diesbezüglich eingreifen.

Bestätigt sehen sich die Verwertungsgesellschaften auch durch die breite Unterstützung der Kreativbranche. So haben sich in den vergangenen Tagen etwa die Initiative "Kunst hat Recht", der Verband Filmregie Österreich, die Akademie des Österreichischen Films, die heimischen Independentverlage, der Hauptverband des österreichischen Buchhandels oder der Fachverband der Film- und Musikindustrie positiv zu Ostermayers Vorstoß geäußert. Auch die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport,freie Berufe forderte heute eine rasche Lösung. Dieser Schulterschluss der Kunst- und Kulturszene mache laut Csillag die Dringlichkeit des Anliegens deutlich: "Es ist fünf vor zwölf." (APA, 21.2.2014)