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Mit Laptop und Diensthandy am Strand - keine Seltenheit laut AK.

Foto: AP/Naupold

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Grafik: APA

Wien - Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit werden zunehmend fließend, wie der aktuelle Arbeitsklimaindex der AK zeigt. Jeder dritte Beschäftigte arbeitet demnach auch in der Freizeit. 17 Prozent haben kein privates Handy mehr und elf Prozent einen Dienstlaptop. Die Vermischung von Arbeit und Freizeit sei allerdings auch im Interesse von Arbeitnehmern, kommentiert Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Immerhin ergibt die Umfrage der Arbeiterkammer, dass Arbeitgeber die Nutzung von Arbeitszeit und konkret von Diensthandy und -laptop zu privaten Zwecken vielfach tolerieren. Daher müssten sie, so Gleitsmann, auch eine gewisse Flexibilität der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit erwarten können. Er empfihelt betriebliche Vereinbarungen etwa zur Erreichbarkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, die Firmenhandys benutzen. Von einer gesetzlichen Regelung hält Gleitsmann nichts: "Dieses Geben und Nehmen zu regulieren ist weder sinnvoll noch praktikabel. Oder soll der Arbeitgeber privates Telefonieren oder Internetsurfen während der Arbeitszeit von der Arbeitszeit abziehen, und der Arbeitnehmer dienstliche Telefonate außerhalb der Arbeitszeit aufzeichnen?"

All-inclusive-Verträge

Die von der AK wiederholt kritisierten All-inclusive-Verträge haben mittlerweile 18 Prozent der Arbeitnehmer, geht aus einer Umfrage im Auftrag der AK hervor. "Diese All-in-Verträge breiten sich aus wie eine Seuche", so AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer. "Im Urlaub mag All inclusive ja ein gutes Angebot sein, im Arbeitsvertrag ist es eine Unsitte", so Kalliauer. Für ihn gilt: "Diese Verträge bringen den Beschäftigten überwiegend Nachteile. Zu einem fixen Grundgehalt zahlt das Unternehmen meistens einen pauschalierten Überstundenzuschlag - manchmal nicht einmal den." Oft würden die Arbeitnehmer viel mehr Überstunden leisten, als durch diese Pauschale abgedeckt sei.

Einmal mehr fordert die AK, All-in-Verträge auf das höhere Management zu beschränken. Es sei nämlich längst nicht mehr so, dass diese Verträge nur Führungskräften angeboten würden. Selbst Facharbeitern würden sie aufgedrängt, was auch an der steigenden Zahl von psychisch bedingten Erkrankungen zum Beispiel bei Bauarbeitern sichtbar sei. Oft sei bei dieser Art von Verträgen nur schwer ersichtlich, welche Leistungen abgegolten werden, so der AKOÖ-Präsident. Was er sich wünscht: Mehr Transparenz bei den Verträgen, beispielsweise durch eine klare Ausweisung des Grundgehalts.

Die Wirtschaftskammer hingegen kann "die Verteufelung von All-in-Vereinbarungen" nicht nachvollziehen: "Bei solchen Verträgen liegt die Entlohnung über dem Kollektivvertragsgehalt, wobei der Arbeitnehmer dieses höhere Entgelt auch dann bezieht, wenn gar keine Überstunden anfallen", so WKÖ-Mann Gleitsmann in einer Aussendung. Für den Arbeitgeber ergebe sich eine Erleichterung bei der Lohnverrechnung. Diese sei inzwischen, so Gleitsmann abschließend, derart kompliziert, dass sich sogar die Höchstgerichte mit der Berechnung von Überstundenentgelten befassen müssen.

Arbeitslose leiden

Ohnehin führt nicht nur zu viel Arbeit zu psychischen Belastungen, auch Arbeitslose würden unter ihrer Situation zusehends leiden, heißt es seitens der AK. Zwei Drittel der Arbeitslosen würden die künftige Entwicklung der Wirtschaft schlecht einschätzen - bei der arbeitenden Bevölkerung sei das nur ein Drittel. Die Hälfte der Arbeitslosen erhält unter 825 Euro im Monat. 52 Prozent der Arbeitssuchenden gaben an, mit dem Geld mehr schlecht als recht über die Runden zu kommen. Während 39 Prozent der Beschäftigten mit ihrem Einkommen "gut" auskommen, sind es bei den Jobsuchenden nur vier Prozent.

Überraschend ist, dass nur drei Prozent der Personen, die in der Freizeit arbeiten, dies aus Jobangst tun. Bei einfachen Arbeitern ist dieser Wert allerdings weit höher. Seit einem Jahr müssen die Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht nur vor körperlicher Gesundheitsbeeinträchtigung, sondern auch vor psychischen Schaden schützen, gab die Organisation "Great Place to Work" am heutigen Donnerstag in einer Aussendung zu bedenken. "Laut der Novelle des ASchG1 (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz), die vor einem Jahr in Kraft getreten ist, muss vom Arbeitgeber geprüft und dokumentiert werden, ob psychische Fehlbelastungen vorliegen und welche Gegenmaßnahmen gegebenenfalls gesetzt wurden", so die Organisation. (APA/red, derStandard.at, 20.2.2014)