Berlin - Der Fall des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) wird zu einer Änderung im deutschen Strafrecht führen. Justizminister Heiko Maas (SPD) will nun auch den gewerbsmäßigen Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen bestrafen.

Um solche Bilder geht es im Fall Edathy, wie die Staatsanwaltschaft in Hannover erklärt. Der Exabgeordnete hat laut Staatsanwalt Jörg Fröhlich über mehrere Jahre hinweg Fotos von unbekleideten Buben zwischen neun und 13 Jahren in Kanada erworben.

Rechtlich gesehen liegt hier eine Grauzone vor, denn nicht jedes Nacktfoto wird automatisch als Pornografie eingestuft. Ganz klar verboten sind Bilder, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt werden.

"Aufreizend zur Schau gestellt"

Besitz oder Weitergabe sogenannter "Posing-Bilder" sind nur dann strafbar, wenn die Genitalien der Kinder "aufreizend zur Schau gestellt" sind. Niemand dürfe "mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen", sagt Maas in Berlin.

Derartige Fotos fänden sich "oft jahrelang im Internet und haben schwere Folgen für die Betroffenen". Sein Haus soll noch vor Ostern einen Gesetzesentwurf vorlegen. Nicht kriminalisieren will der Justizminister hingegen Eltern, die ihren Nachwuchs am Strand im Urlaub fotografieren.

Unterstützung bekommt Maas vom Präsidenten des deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Er erklärt, es handle sich um einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn mit solchen Nacktbildern Geschäfte gemacht würden. Schließlich würden die Kinder nicht gefragt werden. (bau, DER STANDARD, 20.2.2014)