Bild nicht mehr verfügbar.

Die neue Kindergartenverordnung birgt laut Experten Änderungen im Sanitärbereich, aber wenig Reformkraft.

Foto: dpa-Zentralbild/Jens Büttner

Dass die Wiener Landesregierung ihrer Zeit voraus ist, lässt sich nicht gerade behaupten. Schon Friedrich Wilhelm August Fröbel, der gerne als geistiger Vater der ersten Bildungsinstitution für Kinder bezeichnet wird, verband mit dem Begriff Kindergarten die Vorstellung, dass jene jungen Menschen, die eine solche Einrichtung besuchen, ebendort wie eine Pflanze gepflegt und gehegt werden sollen. Das war im Jahr 1840.

Zurück ins Wien des Jahres 2014: Da legt die Politik gerade eine neue Verordnung zum "Kindertagesheimwesen" vor. Deren wichtigstes Anliegen: die legistische Grundlage "dem allgemeinen Sprachgebrauch" anzupassen. Weshalb aus dem "Wiener Kindertagesheimgesetz" das "Wiener Kindergartengesetz" werden soll.

Töpfchen und Baby-WCs

Der Hintergrund der neuen Verordnung, die dem STANDARD vorliegt: Kleinkindergruppen sollen wieder Töpfchen oder sogenannte "Baby-WCs" verwenden dürfen. Und wer seine Schule nachmittags für Hortgruppen öffnen will, muss hierfür mit behördlicher Unterstützung keine Umbauarbeiten vornehmen.

Bei Raphaela Keller von der im elementarpädagogischen Bereich aktiven Plattform Educare sorgt dieses Ansinnen für Kopfschütteln: Im Verordnungsentwurf gehe es lediglich um Begriffsveränderungen, strukturelle Reformen würden erst gar nicht angegangen. Keller im Gespräch mit dem STANDARD: "Inhaltlich hat sich hier nichts verbessert." Weder bei der Vorbereitungszeit noch bei der Zahl der Pädagogen pro Gruppe würde sich mit dem vorliegenden Entwurf etwas ändern. Besonders schlimm für Keller: "Sogar in der Integrationskleinkindgruppe ist offenbar kein Sonderpädagoge und keine Sonderpädagogin vorgesehen."

Zu viel Betreuung, zu wenig Bildung

Insgesamt vermisst die Bildungsexpertin die Wertschätzung des Kindergartens als Bildungseinrichtung. Zu häufig werde noch immer von Betreuung statt Bildung sowie von Betreuungspersonen statt Pädagoginnen und Pädagogen gesprochen. Und wenn es dann im Vorwort auch noch heiße, man habe sich zum Ziel gesetzt, die Verordnung "geschlechtsneutral" statt "geschlechtssensibel" zu formulieren, symbolisiert das für Keller, "dass es um guten Willen, aber nicht um kompetente Nägel mit Köpfen geht". (Karin Riss, derStandard.at, 19.2.2014)