Infrastrukturminister Gorbach hat am Donnerstag den Entwurf für die Verordnung zur mobilen Rufnummernmitnahme in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist endet am 15. September 2003. Die Mitnahme der Nummer soll für alle Konsumenten spätestens im März 2004 möglich sein, hieß es in einer Pressemitteilung.

Rund

Die Inhalte der Verordnung seien bereits am 9. Juli 2003 an einem Runden Tisch mit allen österreichischen Betreibern unter Mitwirkung der Regulierungsbehörde verhandelt worden. Es sei nicht nur wichtig gewesen, mit dem Betreibern eine Einigung zu erzielen, sondern vor allem sicherzustellen, dass bei der Umsetzung der Portierung "der Kunde König" sei, betonte Gorbach.

"Der Konsument muss sich darüber bewusst sein, dass er unter Umständen die Grundgebühr beim "alten" Betreiber bis Vertragsende weiterbezahlen muss"

Bei einem Betreiberwechsel müsse sich der Kunde künftig nur an den "neuen" Betreiber wenden, erläutert Gorbach. Dieser soll laut Verordnung gemeinsam mit dem abgebenden Betreiber alle weiteren Schritte zur Durchführung der Nummernübertragung setzen. Der Konsument müsse dabei aber ausreichend informiert werden und u.a. bestätigen, dass er über die Gesamtkosten der Portierung vom abgebenden Betreiber informiert wurde. Zudem müsse der Kunde auch schriftlich festhalten, dass er darüber Bescheid weiß, dass ein allenfalls noch aufrechter Vertrag beim "alten" Betreiber durch die Portierung nicht beendet und der Kunde eine etwaige Mindestvertragsdauer einhalten muss. "Der Konsument muss sich darüber bewusst sein, dass er unter Umständen die Grundgebühr beim "alten" Betreiber bis Vertragsende weiterbezahlen muss", so Gorbach.

Der Übertragungsprozess vom Antrag bis zur Freischaltung sei innerhalb von drei Tagen abzuschließen. Dabei soll aber ein vom Teilnehmer gewünschter Zeitpunkt möglichst berücksichtigt werden. Die Regulierungsbehörde werde nach Inkrafttreten der Verordnung regelmäßig überprüfen, ob dieser Zeitraum verkürzbar ist.

Kostenlose Textansage

Um die Tariftransparenz zu gewährleisten, werde der Kunde vor Anruf jedes Gespräches durch eine kostenlose Textansage darüber informiert, dass er in ein anderes, eventuell teureres Netz verbunden wird. "Die Verordnung sieht vor, dass der Konsument auf Wunsch die automatische Textansage abschalten kann", so Gorbach.

Kein "abschreckendes Entgelt"

Laut TKG 2003 soll dem Kunden durch die Nummernportierung kein "abschreckendes Entgelt" verrechnet werden. "Dies wird - ebenso wie die Tarife - eine Frage des Wettbewerbes werden", meint Gorbach. Schon beim Runden Tisch sei man sich in der Branche aber einig gewesen, dass die Kosten für den Kunden möglichst gering gehalten werden sollen. Die Regulierungsbehörde werde darüber wachen, dass das dem Kunden allenfalls verrechnete Entgelt im angemessenen Rahmen bleibe. Prinzipiell sei der Betreiber dazu verpflichtet, in den Geschäftsbedingungen und den dazugehörenden Entgeltregelungen die allfälligen Kosten der Portierung festzuschreiben.

Spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, also im Frühjahr 2004, soll es für alle Konsumenten möglich sein, bei Betreiberwechsel die Nummer mitzunehmen, so das Infrastrukturministerium. (APA)