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Das Gericht folgte nicht der Linie von Nokia.

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Im Streit um die Einführung einer Festplattenabgabe haben die Befürworter neuerlich Aufwind erhalten. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat in einem Musterprozess zwischen der Austromechana und Nokia bestätigt, dass Handys mit MP3-Funktion grundsätzlich vergütungspflichtig sind. "Wir sehen uns einmal mehr bestätigt", erklärte Austromechana-Geschäftsführer Gernot Graninger in einer Aussendung am Donnerstag.

"Rechtssicherheit für Konsumenten"

Die Verwertungsgesellschaft zitiert aus dem Beschluss des OLG, wonach die Speicherkapazität der Musikhandys "der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Audio- und audiovisueller Werke" diene und "für andere Zusatzfunktionen kaum benötigt" werde. Entsprechend sei die Forderung nach einer modernen Speichermedienabgabe aus der Sicht Graningers "völlig legitim", sichere diese doch nicht nur das Einkommen der Kreativwirtschaft, "sondern schafft auch Rechtssicherheit für Konsumenten".

"Ein geringfügiger Nachteil"

Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jüngst entschieden, dass bei Computerfestplatten von einer Vergütungspflicht auszugehen sei, sofern dem Rechteinhaber nicht nur "ein geringfügiger Nachteil entstünde". Das Verfahren zwischen Hewlett-Packard und der Austromechana wurde damit an das Erstgericht zurückverwiesen.

Nichts abgewinnen können die Verwertungsgesellschaften dem Vorschlag einer monatlichen "Kulturabgabe" von 50 Cent pro Haushalt, den die in der "Plattform für modernes Urheberrecht" organisierten Hardwarehersteller vorgebracht haben. (APA, 13.2.2014)