Wien - Das 340-Millionen-Steuerrad, das XXXLutz über eine Lizenzkonstruktion in Malta dreht, dürfte bald aufhören zu drehen. Neben Bedenken der Finanz dürfte das neue Abgabenänderungsgesetz das Modell torpedieren. Die neue Regelung sieht vor, dass Lizenzzahlungen in Staaten mit einer Besteuerung von weniger als zehn Prozent steuerlich nicht abzugsfähig sind. In Malta beträgt die KöSt nach Rückerstattung fünf Prozent.

Die Neuerungen sollen am Donnerstag im Finanzausschuss beschlossen werden. Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) will zwar zu Einzelfällen keine Stellungnahme, sagt aber angesprochen auf die Causa Lutz: "Mit der neuen Regelung soll es künftig nicht mehr möglich sein, Zins-, Lizenz- und Patentzahlungen an Empfänger in Niedrigsteuerländern steuerlich geltend zu machen." Österreich verfüge nach Beschlussfassung über die strengste Regelung zu Vermeidung von Gewinnverlagerung in diese Staaten, meint sie zum Standard.

Ambitionierter

Allerdings waren die ursprünglichen Ansätze noch ambitionierter, hatte doch das Finanzministerium im Begutachtungsentwurf eine höhere Schwelle vorgesehen. Würden Lizenzzahlungen österreichischen Unternehmen in ein anderes Land mit weniger als 15 Prozent besteuert, könnten diese Ausgaben nicht mehr abgesetzt werden, so der Plan. Der Aufschrei war groß. Töchter internationaler Konzerne wie Novartis, Nestlé, Smurfit oder Georg Fischer liefen gegen die Regelung Sturm. Die österreichischen Produktionsstätten zahlen nämlich Lizenzgebühren an die Eigentümer, die nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden sollten.

Das liegt daran, dass die Muttergesellschaften aus Irland und der Schweiz stammen. In Irland liegt die KöSt bei 12,5 Prozent, in der Schweiz variiert sie je nach Kanton, liegt aber in vielen Fällen zwischen zehn und 15 Prozent. Neben der Industriellenvereinigung machte die Kammer der Wirtschaftstreuhänder Druck. Trotz des Nachgebens der Regierung ist die Leiterin des Fachsenats Steuern in der Kammer, Verena Trenkwalder, immer noch unzufrieden. Wenn man keinen Steuerwettbewerb in der EU wolle, müsse man ihn politisch unterbinden, sagt sie. So aber wage Österreich einen Alleingang, der sich standortpolitisch negativ auswirken könnte.

Trenkwalder meint, dass mit der österreichischen Regelung die Falschen getroffen würden. In den genannten Beispielen gehe es um produzierende Töchter internationaler Konzerne und nicht um Briefkästen, die künstlich zur Steuervermeidung gegründet worden sind. Die dürften nicht benachteiligt werden. (as, DER STANDARD, 12.2.2014)