Die Ärztevertreter werden nicht müde, Kritik an der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) zu üben. "Wir überlegen uns schon juristische Schachzüge, um das anfechten zu können", sagte der Wiener Ärztekammerchef Thomas Szekeres am Montagabend vor Journalisten. Denn aus Sicht der Mediziner ist die derzeitige Opt-out-Lösung verfassungswidrig, wurde bekräftigt.

Die sogenannte Opt-out-Regelung bedeutet, dass Patienten solange automatisch im ELGA-System angemeldet sind, bis sie sich aktiv abmelden. Dem Datenschutzgesetz zufolge hätte man aber die umgekehrte Herangehensweise wählen müssen wie etwa in der Schweiz, zeigte sich Thomas Holzgruber, Kammeramtsdirektor der Wiener Ärztekammer, überzeugt. Sprich: Bürger sind nur dann dabei, wenn sie sich aktiv anmelden.

Verfassungsrechtliche Bedenken

"Die Sicherheit der Gesundheitsdaten kann derzeit niemand garantieren", ist für Szekeres demnach das "Hauptproblem" bei ELGA. Der Hausärzteverband, eine kleine Fraktion innerhalb der Ärztekammer, die die Elektronische Gesundheitsakte besonders heftig bekämpft, hatte bereits vor einiger Zeit angekündigt, den Verfassungsgerichtshof in der Sache anrufen zu wollen. (APA, 11.2.2014)