Es ist keine Provokation, wenn man einen Polizisten, der von einem verlangt, sich auszuweisen, nach der Dienstnummer fragt. Das gehört zu den Befugnissen jedes Bürgers, wie ein Richter am Montag in Graz ausgerechnet einem Polizisten erklärte. Und kein Bürger muss sich ohne konkreten Anlass ausweisen. Wer oft Prozesse beobachtet, weiß, dass diese in unserem Gesetz verankerten Rechte im Alltag auf der Straße oft ignoriert werden.

Polizisten, die bei der Frage nach der Dienstnummer ungehalten werden oder mit "4711" antworten: Alles das gab es schon. Vor Gericht oder dem Unabhängigen Verwaltungssenat standen einander dann zum selben Vorfall nicht selten zwei Versionen gegenüber: die des gewalttätigen Polizisten, der grundlos zuschlägt, und jene des Bürgers, der grundlos ausrastet und "Widerstand gegen die Staatsgewalt" leistet. Früher gewann meist die Polizei.

Doch seit fast jeder zumindest ein Handy mit Kamera besitzt, geht so mancher Fall für die Polizei schlecht aus. So auch am Montag. Ein Tierschützer wollte wegen einer illegalen Treibjagd Anzeige erstatten und wurde von der Polizei misshandelt und erniedrigt. Er konnte das alles filmen, der Polizist wurde verurteilt. Polizisten sollten natürlich immer die Rechte der Bürger wahren - bei Demos, Kundgebungen, Hausräumungen. Aber sie sollten sich auch daran gewöhnen, dass sie dabei immer öfter gefilmt werden. Also: "Bitte, recht freundlich!" Kamera läuft. (Colette M. Schmidt, DER STANDARD, 11.2.2014)