Graz - Vor über zwei Jahren gerieten Tierschützer und Polizisten bei einer Treibjagd am Stadtrand von Graz in eine Auseinandersetzung: Einer der beteiligten Beamten setzte sich im Zuge der Amtshandlung mehrere Minuten auf den Aktivisten, nachdem ihn dieser zuvor gefilmt und die Herausgabe der Daten verweigert hatte. Der Prozess gegen den Polizisten endete am Montag in Graz mit einem Schuldspruch wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Verleumdung, Amtsmissbrauch und Nötigung.

Der Richter sagte in seiner Begründung, dass es nicht als Provokation zu werten sei, wenn Bürger Polizisten filmen oder fotografieren, um mögliche Ungereimtheiten bei Amtshandlungen zu dokumentieren. Ein Exekutivbeamter habe nicht grundsätzlich das Recht, Bürger deshalb zu einer Identitätsfeststellung zu zwingen. Erschwerend sei im konkreten Fall dazugekommen, dass sich der Angeklagte geweigert hatte, seine Dienstnummer herauszugeben.

Das Gericht verurteilte den Beamten zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2.400 Euro oder vier Monate bedingter Haft. Der Beschuldigte nahm das Urteil an. Da die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgegeben hat, ist es nicht rechtskräftig. (red, derStandard.at, 10.2.2014)