Wien - Opfer von Straftaten haben für gewöhnlich ein Interesse daran, dass ein Täter verurteilt wird. Nebojsa O. offensichtlich nicht. Denn der 44-Jährige hat zweimal dafür gesorgt, dass Minou Aigner, Vorsitzende des Schöffensenates, das Verfahren gegen Ersan D. vertagen musste. O. war nämlich bisher nie erschienen, und auch Montagmorgen ist er nicht im Wiener Straflandesgericht.

600 Euro Ordnungsstrafe hat Aigner schon über ihn verhängt, nun reicht es ihr endgültig - sie verständigt die Polizei, die ihn vorführen soll, da er wie immer auf seinem Handy nicht erreichbar ist. Drei Polizisten bringen ihn schließlich in den Saal. Wo er zum Zeugentisch in die Mitte rollt - der Pensionist sitzt nämlich im Rollstuhl.

Angeklagter leugnet Raub

D. soll ihm im vergangenen Juni in Wien-Meidling ein Handy geraubt haben, was dieser bestreitet. Er habe es ihm weggenommen, aber keine Gewalt dabei angewendet.

"Ich war mit einem Freund unterwegs, wir wollten in die Kirche gehen", schildert das Opfer. "Der Leo war müde, er hat sich ausgerastet. Da ist einer von hinten gekommen und hat gefragt, ob er mir helfen kann." Obwohl er das verneinte, nahm ihn D. von hinten an den Händen und schob ihn etwas zurück. Dass er dabei das iPhone aus der Umhängetasche des Pensionisten stahl, merkte dieser erst fünf Minuten später.

D., 26 Jahre alt, seit mehreren Jahren arbeitslos, Vater von Zwillingen und Besitzer von insgesamt sieben Vorstrafen im Ausmaß von insgesamt über fünf Jahren Haft, ging nach der Tat nicht besonders intelligent vor: Er verkaufte das Mobiltelefon in einem Handyshop und legte dort seinen Pass vor.

Ordnungsstrafe zurückgenommen

"Ich entschuldige mich", sagt er nun zu O., der das akzeptiert und eigentlich nur die 350 Euro, die das Handy wert war, zurückwill. Was die Strafe für sein Nichterscheinen nicht decken würde, wäre Aigner nicht gnädig. Sie zieht die Strafe zurück. "Der Zeuge gibt an, er habe nicht gewusst, wie er im Rollstuhl zum Gerichtsgebäude kommen soll, und hat nicht bedacht, dass ihm die Taxikosten ersetzt worden wären", diktiert sie der Schriftführerin. "Jetzt werden Sie sogar wieder von der Polizei nach Hause gebracht", stellt Aigner leicht sarkastisch fest.

Der Rest des Verfahrens ist dann schnell erledigt. D. wird nicht wegen Raubes, sondern einfachen Diebstahls verurteilt, da das Opfer den Verlust erst später bemerkte. Der Staatanwaltschaft macht Aigner keine Vorwürfe. "Im Polizeiprotokoll stand, dass er dem Opfer beide Hände festgehalten hat, damit der sein Handy nicht schützen konnte. Keine Ahnung, wie das zustande gekommen ist."

Da er schon zweimal einschlägig vorbestraft und rasch rückfällig geworden ist, erhöht sich der Strafrahmen, den der Senat, nicht rechtskräftig, voll ausschöpft: sechs Monate unbedingte Haft. (Michael Möseneder, derStandard.at, 10.02.2014)