Bern - Die Schweizer haben am Sonntag in einer weiteren Volksabstimmung eine Initiative von christlich-konservativen Kreisen verworfen, die Abtreibungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherungen streichen wollte. Das Nein fiel mit rund 70 Prozent sehr deutlich aus, so die Schweizer Medien. Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 56 Prozent.

Mitinitiator Peter Föhn (Volkspartei/SVP) zeigte sich über das deutliche Abstimmungsresultat enttäuscht. Ihm zufolge ging es beim Vorstoß vor allem um die Kosten, welche für die Grundversicherung immer höher würden.

Claude Longchamp vom Meinungsforschungsinsitut gfs.bern betonte, dass die Befürworter der Initiative vorwiegend aus konservativen, religiösen Kreisen stammen. Es sei eine weltanschauliche Frage gewesen, die wenig mit dem Sparpotenzial für die Krankenversicherung zu tun gehabt habe. Laut der Online-Ausgabe der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ) wäre es um Einsparungen von gerade einmal 0,03 Prozent gegangen.

Die Abtreibungsrate in der Schweiz gehört mit sieben Abtreibungen pro 1.000 Frauen im Alter zwischen 15 und 44 Jahren zu den niedrigsten im europäischen Vergleich. 2002 stimmten die Schweizer an der Urne mit über 70 Prozent Ja-Stimmen für die Einführung der Fristenlösung. Sie erlaubt Frauen in einer Notlage den straflosen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche.

Die Initianten verwiesen im Abstimmungskampf auf das "vorbildliche" Österreich. Dort gilt zwar die Fristenlösung, die Kosten werden aber nicht von der Krankenversicherung übernommen.

Einzig die Stimmenden im Kanton Appenzell Innerrhoden unterstützten die Initiative, und das mit einem Ja-Anteil von 50,9 Prozent. Damit bleibt es bei der seit 1. Oktober 2002 geltenden Fristenregelung: Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen sind nicht strafbar und werden von den Kassen bezahlt. In der Westschweiz war das Nein zur Initiative mit Anteilen von mehr als 75 Prozent viel klarer als in der Deutschschweiz. In städtischen Kantonen fand die Initiative generell weniger Zuspruch. (APA, 9.2.2014)