Berlin - Der Fall Alice Schwarzer führt zu heftigen Debatten in Deutschland, die auf eine Verschärfung bei Selbstanzeigen hinauslaufen könnten. Eine Verdoppelung des Strafzuschlags auf zehn Prozent der Steuerschuld zeichnet sich ebenso ab wie eine Berücksichtigung bereits verjährter Delikte.

"Steuerhinterzieher sollten in Zukunft für den gesamten Zeitraum die hinterzogenen Steuern erklären und nachzahlen müssen", sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) der Bild am Sonntag. Bisher tritt nach zehn Jahren die Verjährung ein. Hinzu kommt: Wer eine Selbstanzeige stellt, muss bisher nur zu den strafrechtlich unverjährten Steuer-Straftaten der letzten fünf Jahre vollständige Angaben machen, um in den Genuss der Strafbefreiung zu kommen. Hier ist eine Angleichung der beiden Verjährungsfristen in der Debatte.

Strafzuschlag verdoppeln

"Die Berufung auf verjährte Taten finden ehrliche Steuerzahler besonders ärgerlich", sagte Walter-Borjans. So hatte Schwarzer zwar nach eigenen Angaben 200.000 Euro plus Säumniszinsen für die letzten zehn Jahre nachgezahlt. Ihr Konto in der Schweiz lief aber bereits seit den 80er-Jahren.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) schlug vor, dass eine Selbstanzeige ab einem Betrag von 500.000 Euro nicht mehr vollständig vor Strafe schützen soll. Den Strafzuschlag auf die Steuerschuld will er auf zehn Prozent verdoppeln. Alternativ könne die Verjährungsfrist auf 15 Jahre verdreifacht werden.

Strafbefreiung bei Selbstanzeige

Eine vollständige Abschaffung der Strafbefreiung lehnen die Finanzexperten der Koalitionsparteien ab. Fast zwei Drittel der Deutschen sind laut einer Emnid-Umfrage für den Focus allerdings dafür. "Wir wollen die Selbstanzeige weiter einschränken, aber nicht abschaffen", sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister.

Bei Schwarzer prüft die Finanz laut Spiegel, ob ihre Selbstanzeige vollständig und sie deshalb vor Strafverfolgung sicher sei. Ins Visier der Behörden geraten sein soll nun auch ein früherer Fußballprofi, der 1990 im Weltmeisterteam gespielt habe. (red/Reuters, DER STANDARD, 10.2.2014)