Wien - Gehen die Pläne der Regierung durch, dann werden "öffentliche Funktionsträger" und Beschäftigte von Rechnungshof-geprüften Unternehmen künftig kräftig bluten. Wie vom Ministerrat im November beschlossen, sollen ja die "überdurchschnittlich hohen Bezüge und Ruhebezüge öffentlicher Funktionsträger" neu geregelt werden - seit 29. Jänner liegt der Gesetzesentwurf des Sozialministeriums vor. Das Gesetz soll ab 1. Jänner 2015 gelten.

Mit dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SpBegrG) will man das System der (nach oben hin begrenzten und an den Einkommen der Abgeordneten bemessenen) Bezugspyramide für Politiker und öffentliche Funktionsträger "weiterentwickeln". Notenbanker werden dem System ebenso unterworfen wie Beschäftigte der Sozialversicherungen.

Harmonisierung und Anpassung

Sonderpensionsrechte sollen "weiter harmonisiert" und "Altpolitikerpensionen" angepasst werden. Letztere werden durch eine Änderung des Bezügegesetzes erfasst, ihre Pensionssicherungsbeiträge werden um fünf Prozentpunkte auf 16,7 Prozent erhöht.

Sinn und Zweck, so heißt es in den Erläuterungen zum neuen Gesetz: "die Beseitigung entstandener Schieflagen". Gerade gerichtet werden sollen die durch eine Erweiterung des Begriffs "sonstige Funktionäre", die vom (im Verfassungsrang stehenden) Bezügebegrenzungsgesetzes erfasst, aber nicht näher definiert sind.

Zu ihnen zählen künftig all jene, die ihre Bezüge bzw. Ruhebezüge von "(Bundes-)Einrichtungen bekommen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen". Laut Entwurf betroffen: Beschäftigte bzw. Pensionisten von Notenbank (an denen sich die Diskussion über die "Luxuspensionen" ja entzündet hat), ÖBB, Sozialversicherungen (ASVG), Bauarbeiter-, Urlaubs- und Aberfertigungskasse, Arbeiter- und Wirtschaftskammern, Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Architekten- und Ziviltechniker. Auch der ORF soll in die Pflicht genommen werden.

Die Schrauben werden so angezogen: Deckelungen für die Bezüge, Anhebung von Pensionsbeiträgen, Pensionssicherungsbeiträgen und Pensionsantrittsalter.

So wird der Pensionssicherungsbeitrag von Bundes- und ÖBB-Beamten sowie Bediensteten der Bundestheater für jene Pensionsteile, die über der Höchstbeitragsgrundlage liegen, auf fünf bis 25 Prozent angehoben. Die Erhöhung der Pensions- und Pensionssicherungsbeiträge im Bereich Sozialversicherungsträger soll dazu führen, dass sich die Gesamteinnahmen aus diesem Titel vervierfachen - auf rund 2,1 Mio. Euro.

Im ORF wiederum sollen jene zur Kassa gebeten werden, die alte Pensionen haben, also Direktzusagen ihres Arbeitgebers. Sie müssen, sollte das Gesetz so in Kraft treten, Pensionssicherungsbeiträge an den ORF zahlen - und zwar für jene Pensionsteile, die über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegen. Die Beiträge reichen von fünf bis 25 Prozent.

Umfangreichste Änderungen für Notenbanker

Die umfangreichsten Änderungen sind für die Notenbanker geplant. Dort gibt es ja noch die alten Dienstrechte DB I und II und Ruhestandseinkommen von 85 bzw. 80 Prozent des Letztgehalts ab dem 55. bzw. 60 Lebensjahr. Derzeit wird ein Pensionssicherungsbeitrag von drei bzw. 3,3 Prozent (bei noch Aktiven) eingehoben. Für diese wurde vor kurzem eine hausinterne Pensionsreform ausgearbeitet, der aber jeder einzelne zustimmen müsste.

Bisher schrieb das Gesetz nur für die Bezüge der OeNB-Spitze und wichtiger Funktionäre Obergrenzen vor - die sollen künftig für alle "Bediensteten" gelten. Zusätzlich werden nun auch die Ruhebezüge gedeckelt: auf maximal 210 Prozent des sogenannten Ausgangsbetrages. Der entspricht dem monatlichen Bezug eines Nationalratsabgeordneten von derzeit 7418,62 Euro im Monat. Das wären rund 15.500 Euro. Zur Erinnerung: Der Ruhebezug von Ex-Notenbanker Adolf Wala liegt derzeit bei fast 33.000 Euro.

Dasselbe soll für alle Bediensteten von Unternehmen gelten, die vom Rechnunghof kontrolliert werden sowie von Bediensteten der Sozialversicherungen.

Neu dazu kommen (bzw. bei der Notenbank: massiv erhöht) werden die Pensionssicherungsbeiträge. Gelten sollen sie bei Überschreitung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Es geht um zehn, 20 bzw. 25 Prozent. Bei Aktiven Notenbankern soll der Beitrag auf bis 10,25 Prozent steigen. All das soll wasserdicht sein: Pensionsbeitrag und -sicherungsbeitrag (auch der für Altpolitiker) sollen durchs neue Gesetz verfassungsrechtlich abgesichert werden.

Die betroffenen Notenbanker werden auch länger arbeiten: Ab 2016 steigt das Pensionsantrittsalter sukzessive auf bis zu 65 Jahre. (Renate Graber, DER STANDARD, 8.2.2014)