Straßburg - Das Europaparlament hat am Mittwoch in Straßburg eine EU-Richtlinie mit sozialen Grundrechten für Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Staaten beschlossen. Die neuen Regeln, die bereits im Vorfeld zwischen dem Europaparlament und dem EU-Ministerrat ausgehandelt wurden, sollen Mindeststandards gegen Ausbeutung garantieren.

Nach Schätzungen der EU-Kommission kommen jedes Jahr rund 100.000 Saisonarbeiter aus Drittstaaten in die Europäische Union. Die Richtlinie schreibt das Prinzip der Gleichbehandlung mit EU-Bürgern fest. Dies gilt in Hinblick auf das Mindestbeschäftigungsalter, Arbeitsentgelt und Kündigung, Arbeitszeiten, Urlaub, Feiertage sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die EU-Staaten können weiterhin die Kontingente für benötigte Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Staaten selbst entscheiden. Sie können dafür eine maximale Dauer von fünf bis neun Monaten innerhalb eines Jahres festlegen. Wird die Unterkunft durch den Arbeitgeber vermittelt, darf die Miete nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden. (APA, 5.2.2014)