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2013 mussten laut Verteidigungsressort rund 190 Burschen mit deutsch-österreichischer Staatsbürgerschaft zur Musterung

Foto: APA/Hochmuth

Wien - Deutsch-österreichische Doppelstaatsbürger unterliegen in Österreich der Wehrpflicht, auch wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) klargestellt. Denn Deutschland hat mit einem Vorbehalt zum betreffenden Übereinkommen ausgeschlossen, dass die Wehrpflicht in beiden Staaten entfällt.

Das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeiten sieht vor, dass ein Doppelstaatsbürger seine Militärdienstpflicht nur gegenüber einem der beiden Staaten erfüllen muss. Für den Fall, dass es in einem der beiden Staaten keine Wehrpflicht gibt, sieht Artikel 22 lit. b) vor, dass die Militärdienstpflicht (ohne Ableistung eines Dienstes) als erfüllt gilt, wenn der Betreffende den gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat. Zu genau dieser Bestimmung hat Deutschland aber den Vorbehalt abgegeben, dass lit. b) nicht angewandt wird.

Somit befreit die fehlende Wehrpflicht in Deutschland einen Doppelstaatsbürger (auch wenn er in Deutschland lebt) nicht von der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes in einem anderen Staat - in diesem Fall Österreich. Die Beschwerde eines Betroffenen blieb also vor dem VwGH erfolglos, er muss dem Einberufungsbefehl Folge leisten.

2013 mussten laut Verteidigungsressort rund 190 Burschen mit deutsch-österreichischer Staatsbürgerschaft zur Musterung.(APA/red, derStandard.at, 4.2.2014)