Wien - Das Thema Vor- und Nachteile einer Insolvenz der staatlichen Hypo erhitzt die Gemüter. Die Weigerung von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP), den Nationalrat über das Oliver-Wyman-Papier zu informieren (in dem der Dead-Bank-Variante etliche Vorteile zugeschrieben werden), hat die Debatte noch mehr angefacht. "Eine Hypo-Pleite darf von vornherein nicht ausgeschlossen werden", meinte etwa Wifo-Chef Karl Aiginger am Montag. Auch diese Option samt "begleitenden Maßnahmen" müsse "ernsthaft" geprüft werden.

Die Beschäftigung mit der Pleite der Bank scheidet inzwischen auch die Geister in Fimbag (Banken-ÖIAG) und Nationalbank (OeNB). Während Fimbag-, Hypo-Aufsichtsrats- und Task-Force-Chef Klaus Liebscher (ÖVP) strikt gegen eine Insolvenz und für eine Lösung mit Bankenbeteiligung argumentiert, sieht es Fimbag-Aufsichtsratschef Hannes Androsch (SPÖ) differenzierter. Androsch: "Man muss alle Varianten anschauen und Für und Wider abwägen. Das gilt auch für die Insolvenz. Allerdings", fügt er hinzu, "hätte man das schon seit vier Jahren tun sollen." Ende 2009 wurde die Hypo verstaatlicht.

Auch in der OeNB gehen die Meinungen auseinander. Im Direktorium unter Ewald Nowotny (SPÖ) lehnt man die Insolvenzvariante besonders wegen ihrer unabwägbaren Folgen ab. Ein ÖVP-nahes Generalratsmitglied lässt hingegen wissen, sich "für die Konkursvariante der Bank seriös eingesetzt zu haben".

Aus Kreisen um Kanzler Werner Faymann (SPÖ) verlautet, man prüfe die Konkursvariante sehr wohl, alles andere "wäre absurd". Aber, und da sind sich viele Experten einig, "Insolvenzszenarien darf man nicht öffentlich diskutieren. Eine Insolvenz gibt es, oder es gibt sie nicht." Schließlich gelten im Insolvenzrecht strenge Regeln und Fristenläufe, Verstöße haben schwerwiegende Folgen.

Licht ins Dunkel

Wie auch immer die Sache ausgeht, eines haben die Berater von Oliver Wyman ihrem Auftraggeber Finanzministerium schon im Dezember ins Stammbuch geschrieben: Es eilt, und es gibt noch viel zu tun. Es müsse "schnellstmöglich Transparenz über das Gesamtrisiko, die (...) Lastenverteilung, das Gläubigerportfolio sowie das gruppeninterne Forderungsgeflecht geschaffen werden". (gra, DER STANDARD, 4.2.2014)