Russland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) den Angehörigen verschwundener Tschetschenen mehr als 325.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Wie in zahlreichen anderen Fällen auch haben es die russischen Behörden versäumt, die Todesfälle gründlich aufzuklären, urteilte der EGMR am Donnerstag.

Sie hätten den Familien durch die Ungewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen großes Leid verursacht, hieß es in dem Gerichtsurteil. Nach Angaben der Familien waren fünf Männer zwischen 2001 und 2004 spurlos verschwunden, nachdem sie von Uniformierten entführt worden waren. Angehörige hatten diese als russische Soldaten identifiziert. Russland wird in Straßburg immer wieder zu Entschädigungszahlungen für Übergriffe im Tschetschenien-Krieg verurteilt. (APA/dpa, 30.1.2014)