Sie wähnen ihr Budget auf festen Pfeilern: Kanzler Werner Faymann und Vize Michael Spindelegger legten ein Steuerpaket vor, an dem im Parlament noch herumgedoktert werden darf. Interessenten melden sich viele an.

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Die Mehreinnahmen in den nächsten fünf Jahren.

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Wien - Der Kanzler sprach von einem "Meilenstein", der Vizekanzler von einem "zweiten Schritt": Die rot-schwarze Koalition sieht sich ihrem Budgetziel, einem strukturellen Nulldefizit ab 2016, ein gehöriges Stück nähergekommen. Für den Weg laden Werner Faymann (SPÖ) und Michael Spindelegger (ÖVP) der Allgemeinheit allerdings einen Rucksack auf. Rund 5,37 Milliarden Euro sollen jene Steuererhöhungen, auf die sich die Regierung geeinigt hat, kumuliert gerechnet bis 2018 in die Staatskasse spülen.

Die viele Kritik am Erstentwurf hat die Regierung nur bedingt beeindruckt. Die vom Ministerrat am Dienstag beschlossene Regierungsvorlage trägt im Wesentlichen zwei Einwänden Rechnung.

  • GmbH light: Spindelegger machte wahr, was er im STANDARD- Interview angekündigt hatte: Die Möglichkeit der GmbH light wird doch nicht ganz abgeschafft. Seit Mitte des Vorjahres reichen für eine Gründung 10.000 Euro Stammkapital, womit die Mindestkörperschaftssteuer (KÖSt) auf 500 Euro sank. Dieser Vorteil wird nun eingeschränkt: Neounternehmer müssen weiterhin nur die 10.000 aufbringen, aber das Kapital binnen zehn Jahren auf die generell gültigen 35.000 Euro aufstocken, indem ein Viertel des Jahresgewinns abgezweigt wird. In den ersten fünf Jahren bleibt die KÖSt bei 500 Euro, um ab dem sechsten Jahr auf 1000 Euro und ab dem zehnten auf 1750 Euro zu steigen. Wirtschaftsvertreter halten die Milderung für ein Placebo, Wifo-Expertin Margit Schratzenstaller hingegen erkennt einen "vertretbaren" Kompromiss: Neugründungen würden weiterhin erleichtert, Steuerausfälle aber eingedämmt. Letztere erklärte man sich in der Regierung nicht zuletzt damit, das bestehende Firmen Scheinneugründungen einer GmbH light gemacht hätten.
  • Kündigungen, Golden Handshakes: Hier kam die Regierung den Arbeitnehmervertretern entgegen: Kündigungsentschädigungen, wie sie Arbeitgeber bei ungerechtfertigten Rauswürfen zu berappen haben, und (gerichtlich erstrittene) Vergleichszahlungen bleiben nun doch zu einem Fünftel steuerbefreit. Der Vorteil gilt aber nur bis zur neunfachen Höchstbeitragsgrundlage (knapp 41.000 Euro). Die Ermäßigung für freiwillige Abfertigungen ("Golden Handshakes") wird eingeschränkt: Bis zur dreifachen Höchstbeitragsgrundlage (13.590 Euro) werden sechs Prozent fällig, darüber gilt der volle Steuersatz.

Der Rest des Pakets blieb im Kern unverändert. Die bedeutendsten Brocken:

  • Autofahren: Die motorbezogene Versicherungssteuer steigt ebenso wie die Normverbrauchsabgabe auf Neuwagen, in beiden Fällen ökologisch gestaffelt: Erstere Erhöhung trifft besonders PS-starke Wagen, zweitere richtet sich nach den Schadstoffen.
  • Gewinnfreibetrag: Für Selbstständige unter einem Jahresgewinn von 30.000 Euro bleibt alles beim Alten, darüber kann der Freibetrag nur mehr bei realen Investitionen, nicht aber beim Ankauf von Wertpapieren geltend gemacht werden. Die neue Einschränkung ist bis 2016 beschränkt und dürfte laut Statistik etwa gut 20.000 Menschen treffen.
  • Konzernbesteuerung: Die Gruppenbesteuerung - Gegenrechnung von Verlusten und Gewinnen in international tätigen Unternehmen - wird auf Staaten des EWR und mit tauglichen Amtshilfeabkommen beschränkt, was Schratzenstaller als sinnvollen Schranken gegen Missbrauch bewertet. Einschränkungen gibt es auch beim steuerlichen Abzug von Zinsen und Lizenzgebühren. Nach Interpretation der Industriellenvereinigung sind Zahlungen innerhalb Europas ausgenommen.
  • Bankenabgabe: Der Obolus wird ausschließlich anhand der Bilanzsumme, aber mit höheren Steuersätzen bemessen, damit nach vorjährigem Einbruch wieder der einst angepeilte Erlös von 625 Millionen herauskommt.
  • Spitzengehälter: Unternehmen können (Manager-)Gehälter nur mehr bis zu einer Jahresgrenze von 500.000 Euro von der Steuer absetzen. Der steuerliche "Solidarbeitrag" für hohe Einkommen wird unbefristet verlängert.
  • Tabak und Alkohol: Ein Packerl Zigaretten wird um etwa 50 Cent teurer, stärker ins Geld gehen künftig auch Sekt, Champagner und Prosecco - aber nur, wenn der Flaschendruck über drei Bar liegt. Alles andere gilt als Wein, der sich ebenfalls höher besteuern ließe. Doch dieses Fass wollte die Regierung dann doch nicht aufmachen. (Gerald John, DER STANDARD, 30.1.2014)