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Die Universität Innsbruck will für die Aufnahmeprüfung für Lehramtsstudenten eine Gebühr verlangen. Für die ÖH ist das rechtwidrig.

Foto: apa/uniInnsbruck

Wien/Innsbruck - An der Universität Innsbruck müssen sich ab Herbst Interessenten für das Lehramts-Studium einer schriftlichen Aufnahmeprüfung stellen. Für die Teilnahme müssen sie außerdem 50 Euro "Kostenbeitrag" bezahlen. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) hat am Dienstag bereits in einer Aussendung angekündigt, rechtlich gegen die Gebühr vorzugehen.

"Schutzgebühr"

An den Medizin-Unis gibt es schon seit 2011 solche Beiträge. Wegen der vielen Studenten, die sich für Aufnahmeverfahren in anderen Fächern mit Platzbeschränkung angemeldet hatten, aber nicht zur Prüfung erschienen waren, hatte zuletzt auch die Uni Wien über Gebühren nachgedacht. Die 50 Euro an der Uni Innsbruck entsprechen dem "Selbstkostenpreis" für Unterlagen und Raummieten, heißt es dort auf Nachfrage. Gleichzeitig sollen sie als eine Art "Schutzgebühr" dazu führen, dass die Anmeldungen verbindlicher werden und die relativ hohen Kosten der Uni nicht umsonst seien.

ÖH hält Gebühren für rechtswidrig

Die ÖH ist negativ überrascht über die Ankündigung und sieht in der Frage der Aufnahmegebühren ein ähnliches Desaster wie bei den im Wintersemester 2012/13 von einigen Unis autonom eingehobenen Studiengebühren kommen - der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Einhebung ohne gesetzliche Regelung für verfassungswidrig befunden. Der ÖH-Vorsitzende Florian Kraushofer (Fachschaftslisten, FLÖ) verwies auf ein von der Studentenvertretung eingeholtes Rechtsgutachten, wonach diesem Urteil entsprechend auch Aufnahmegebühren rechtswidrig seien. Wie bereits angekündigt, bereite die ÖH nun alle Schritte vor, um dagegen vorzugehen.

Schriftliche Klausur

Mit der Reform der Lehrerausbildung müssen nicht mehr nur Pädagogische Hochschulen, sondern auch die Unis verpflichtend Aufnahmeverfahren für das Lehramt durchführen. Während unter Federführung von Uni Graz und Uni Wien jeweils in Kooperation mit Pädagogischen Hochschulen derzeit in zwei Projekten gemeinsame Aufnahmeverfahren mit einem Schwerpunkt auf Selbsteinschätzung und Fremdevaluierung entwickelt werden, besteht in Innsbruck laut Mitteilungsblatt das Aufnahmeverfahren nur aus einer schriftlichen Klausur im Wintersemester. Dabei sollen die Interessenten nachweisen, dass sie sich intensiv und kritisch mit Zielen und Inhalten von Schulunterricht und Lehrplänen für AHS und berufsbildenden mittlere und höhere Schulen, für die sie an der Uni die Unterrichtsbefähigung bekommen, auseinandergesetzt haben. (APA, 28.1.2014)