Bild nicht mehr verfügbar.

Mosley sieht sich vom Hamburger Urteil bestärkt, Google sieht darin ein "beunruhigendes Signal".

Foto: AP

Im Jahr 2008 veröffentlichte das mittlerweile eingestellte britische Boulevardblatt "News of the World" Bilder aus einem heimlich aufgenommenen Video, welches den damaligen Chef des Motorsportverbandes FIA, Max Mosley, beim Sex mit mit uniformierten Frauen zeigte. Der Clip selbst wurde auf der Homepage der Zeitung zugänglich gemacht. Wegen eines unzulässigen Eingriffs in die Privatsphäre des Gefilmten wurden Mosley letztlich 60.000 Pfund Schadensersatz zugesprochen.

Er klagte in weiterer Folge zahlreiche Medien, die ebenfalls über das Video berichtet hatten und belangte auch die Betreiber von Webseiten, die die Fotos und das Video weiterverbreiteten. Doch nach wie vor sind die Aufnahmen leicht zu finden – auch auf YouTube finden sich Ausschnitte.

Mosley vs. Google

Schließlich zog Mosley in Deutschland und Frankreich auch gegen Google vor Gericht, da über die Suchmaschine weiterhin Bilder aus dem Sex-Video auffindbar sind. Die Standorte so verrät er in einem Interview mit dem "Spiegel", habe er gewählt, weil er der US-Justiz kaum vertraue und zeigen wolle, dass es sich um keine "rein britische Angelegenheit" handle.

Während Mosley das Unternehmen Google für "technisch brilliant" hält, attestiert er ihm gleichzeitig Arroganz und moralische Unreife. "Google benimmt sich wie ein Halbwüchsiger, der sich gegen das Establishment auflehnt", sagt er weiter. "Der Konzern muss anerkennen, dass er Teil der Gesellschaft ist und entsprechend Verantwortung übernehmen." Er hoffe, dass sich künftig mehr Menschen gegen Googles Praktiken wehren, auch wenn er zugesteht, dass nicht viele die finanziellen Ressourcen zur Anstrengung solcher Verfahren besitzen.

Gerichte verbieten Weiterverbreitung

Vergangenen Freitag nun konnte der einstige Motorsportfunktionär nun einen Erfolg verbuchen. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass Google sechs der fraglichen Bilder nicht weiter verbreiten dürfe. Der US-Konzern kündigte bereits Rekurs an. Der einstige Formel 1-Chef wiederum zeigt sich gewillt, das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof durchzuziehen. In Frankreich gab es ebenfalls ein Urteil zugunsten Mosleys, hier sollen neun Aufnahmen gesperrt werden und auch hier will das Unternehmen berufen.

Google sieht "beunruhigendes Signal"

Der WebStandard hat bei Google zur Causa nachgefragt. Das Ergebnis: Für Österreich – und damit die Suchergebnisse auf google.at – hat dieses Urteil keinerlei Relevanz. Mosley müsste hierzulande ein eigenes Verfahren einleiten.

Beim Suchmaschinenbetreiber zeigt man sich allerdings besorgt über den Richterspruch. "Auch wenn es sich auf eine einzelne Person und spezifische Inhalte bezieht, setzt das Urteil ein beunruhigendes Signal", heißt es aus der deutschen Niederlassung des Unternehmens. "Es könnte dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für Ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden." Man sieht dies in Widerspruch zur aktuellen europäischen Gesetzeslage.

Klage gegen Autovervollständigung

Der 73-jährige Brite sieht im Hamburger Urteil ebenfalls "Signalwirkung" und möchte weitere Klagen gegen Google folgen lassen – unter anderem in dessen Heimatbundesstaat Kalifornien sowie in Großbritannien. Dabei geht es allerdings nicht nur um Videoausschnitte, sondern auch um die Vervollständigung von Suchbegriffen.

Tippt man bei Google den Namen "Max Mosley" ins Suchfeld, folgen automatisiert erstellte Vorschläge von Suchbegriffen. Darunter finden sich etwa "Max Mosley Intime Party" und andere Konstellationen, die einen Bezug zum Sex-Video aufweisen.

Eine konkrete Stellungnahme hierzu gibt es von Google nicht. "Wir schließen bei der Autovervollständigung Begriffe aus, die in engem Zusammenhang mit Pornografie, Gewalt, Hassreden und Urheberrechtsverletzungen stehen", zitiert man von der eigenen Webseite. Verstöße dagegen können über ein eigenes Formular gemeldet werden, woraufhin Googles Rechtsabteilung den Einspruch prüft und nötigenfalls Änderungen in die Wege leitet. (gpi, derStandard.at, 28.01.2014)