Graz - Im Grazer Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess gegen die frühere ÖVP-Europaabgeordnete Hella Ranner fortgesetzt worden. Der ehemaligen Rechtsanwältin wird schwerer Betrug und Untreue vorgeworfen. Am dritten Verhandlungstag ging es vor allem um Umsatzlisten und Überweisungen auf das Privatkonto.

Ranner war von 2009 bis 2011 EU-Abgeordnete. Sie hatte von 2009 bis 2011 für Linzer Anwaltskanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner (SCWP) gearbeitet und den Grazer Standort betreut. Rund 40 Fälle soll sie nicht ordnungsgemäß abgerechnet haben, die Forderungen der Kanzlei beziffern sich auf 386.892 Euro. Hella Ranner bekannte sich bisher nicht schuldig.

"Das weiß ich nicht mehr"

Am dritten Verhandlungstag versuchte Richter Karl Buchgraber, sich aus den Umsatzlisten und den Überweisungen ein Bild zu machen. "Sie haben private Verbindlichkeiten vom SCWP-Konto bezahlen lassen", stellte der Richter fest. Das bestritt Ranner, wurde dann aber mit privaten Ausgaben konfrontiert, die sehr wohl vom Geschäftskonto beglichen worden waren. "Das weiß ich nicht mehr, tut mir leid", lautete ihr Kommentar dazu.

"Sie haben aber selbst der Sekretärin die Anweisungen zu den Überweisungen gegeben", bohrte der Richter nach. "Das Geld ist mir zugestanden", so Ranner. Laut Vertrag mit der Linzer Kanzlei hätte sie keine anwaltliche Tätigkeit außerhalb ihrer Arbeit für SCWP mehr ausüben dürfen, was sie aber offenbar doch getan hat. "In sehr geringem Umfang durfte ich das", widersprach Ranner.

51.000 Euro aufs Privatkonto

Der geringe Umfang führte aber beispielsweise zu einem Honorar von 51.000 Euro, die sie ausdrücklich aufs Privatkonto wollte. "Das war eine Vorauszahlung, und die hat in die Abrechnung von SCWP nicht so gut hineingepasst", lautete ihre Erklärung, die der Richter nicht nachvollziehen konnte.

Der Prozess wurde vertagt. Nächster Termin sollte planmäßig der 11. Februar sein. (APA, 24.1.2014)