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Festplattenabgabe: OGH-Entscheidung als "Meilenstein" Wien - Die Initiative "Kunst hat Recht" spricht von "einem Meilenstein in der Weiterentwicklung des Urheberrechts": Der Oberste Gerichtshof hat ein Verfahren zwischen Hewlett-Packard (HP) und Austro Mechana an das Erstgericht zurückverwiesen. Kunst hat Recht interpretiert die Entscheidung als Bestätigung, dass private Kopien urheberrechtlich geschützter Werke auf Festplatten oder multifunktionalen Speichermedien vergütungspflichtig sind.

Urteile aufgehoben

Der Computerhersteller HP hatte die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana geklagt, weil man die im Oktober 2010 eingeführte Festplattenabgabe für rechtswidrig hielt. In erster Instanz bekam HP recht, eine Berufung der Austro Mechana wurde Anfang 2012 vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Der OGH aber hat die Urteile nun aufgehoben.

Weil sich "die technischen Gegebenheiten und die Nutzergewohnheiten verändert" hätten, sei "eine neuerliche Prüfung des Sachverhalts notwendig", meint der OGH. Er sieht Computerfestplatten als geeignetes Trägermaterial, um Kopien zu speichern. Für Kunst hat Recht besteht somit kein Zweifel mehr an der geforderten Pauschalvergütung: Die Leerkassettenvergütung der analogen Welt habe auch "im digitalen Zeitalter Geltung", so Gerhard Ruiss, ein Mitbegründer der Initiative.

"Wir brauchen angesichts der neuen technischen Möglichkeiten und Entwicklungen ein modernes Urheberrecht."

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer und Justizminister Wolfgang Brandstetter begrüßten die OGH-Entscheidung in einer Aussendung: "Wir brauchen angesichts der neuen technischen Möglichkeiten und Entwicklungen ein modernes Urheberrecht." Die Regierung werde "zügig eine Reform des Urheberrechts erarbeiten, die einen nachhaltigen und gerechten Ausgleich der Interessen der Kunstschaffenden, Konsumenten und Unternehmen sichert", so Ostermayer. (trenk, DER STANDARD, 22.1. 2014)