Spielen Sie "Candy Crush"?

Foto: King

King, Hersteller des Puzzlespiels "Candy Crush", hat sich erfolgreich die Markenrechte auf das Wort "Candy" (z.D.: Zuckerl, Bonbon) gesichert. Das Trademark gilt für eine Vielzahl an Produktsparten - unter anderem "Videospiele", "Videospielzubehör", "Handelsartikel" (Merchandise) und viele andere Produkte wie "Papierhüte, die man als Kleidungsstück trägt". Eingereicht wurde der Antrag bereits vergangenes Jahr, die Absegnung erfolgte am 15. Jänner, wie die Branchenseite Gamasutra berichtet.

Auswirkungen

Andere Unternehmen haben noch bis zum 14. Februar Zeit, Einspruch zu erheben, allerdings wirkt sich das Trademark jetzt schon auf Produkte von Konkurrenten aus. So melden diverse App-Hersteller bereits, dass sie von AppStore-Betreiber Apple im Namen von King aufgefordert wurden, ihre Programme und Spiele umzubennen. Wenngleich dieses Vorgehen in erster Linie auf Klone des populären Games abzielt, seien auch schon Spiele betroffen, die bis auf das Wort "Candy" im Namen nichts mit "Candy Crush" gemeinsam haben. Dazu gehört etwa das Automatenspiel "All Candy Casino Slots - Jewel Craze Connect: Big Blast Mania Land".

Umstritten

Die Vergabe von Namensrechten auf ein gebräuchliche Worte wie "Candy" sind umstritten. King betont, dass man man aber nicht gegen alle Anwendungen von "Candy" vorgehen werde, sondern nur sein Produkt schützen wolle. (zw, derStandard.at, 21.1.2013)