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Vorerst kein generelles Rauchverbot in Lokalen.

Foto: APA/dpa/Jens Kalaene

Wien - Im Verfassungsausschuss des Parlaments stand am Dienstag ein eigenes Bundesgesetz zur "authentischen Interpretation" des Tabakgesetzes auf der Tagesordnung. SPÖ und ÖVP wollen in Reaktion auf zwei Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) klarstellen, dass Lokalbesuchern auf dem Weg zum Hauptraum beziehungsweise zum WC ein kurzes Durchqueren des Raucherraums zumutbar sei.

Was wiederum darauf abzielt, die Gastronomie vor umfassenderen Auswirkungen des Tabakgesetzes zu schützen. "Jede Bürgerin und jeder Bürger müssen sich auf das Gesetz verlassen können - auch ein Gastwirt, der im Vertrauen auf das Gesetz bereits tausende Euro investiert hat", so VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.

Kritik von den Grünen

Die Grünen hingegen fordern ein Ende der unhaltbaren "österreichischen Lösung", indem das Tabakgesetz zu einem richtigen Nichtraucherschutzgesetz umgewandelt werde. Den Gastronomiebetrieben müssten Umbaukosten natürlich ersetzt werden. Für Eva Mückstein, die Gesundheitssprecherin der Grünen, ist das geplante Bundesgesetz "pure Interessenpolitik im Sinne der Wirtschaftskammer".

Und was sagt der Gesundheitsminister des Landes? Alois Stöger (SPÖ) ist weiter für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Ob die Zeit schon reif dafür sei, möchte er "im parlamentarischen Prozess abklären". Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) will nicht mehr lange warten und fordert das Rauchverbot "in absehbarer Zeit". (APA, red, DER STANDARD, 22.1.2014)