Wien - Die Beschäftigten der Sozial- und Gesundheitsunternehmen erhalten ab 1. Februar um 2,5 Prozent mehr KV-Lohn, Gehälter mit Überzahlung steigen um 2,4 Prozent. Darauf haben sich der Arbeitgeberverband Sozialwirtschaft Österreich und die Gewerkschaften GPA-djp und vida in der Nacht auf Donnerstag geeinigt.

Volle Anrechnung von Elternkarenzen

Für 2015 hat man sich ebenfalls schon verständigt, und zwar auf eine Erhöhung um den Verbraucherpreisindex plus 0,35 Prozent ab 1. Februar des kommendes Jahres. Weiters wurden rahmenrechtliche Änderungen fixiert, wie die Abgeltung von Karenz- und Vordienstzeiten: Elternkarenzen, die nach dem 31. Jänner 2014 beginnen, werden im vollen Ausmaß auf die Vorrückungen angerechnet, nicht facheinschlägige Vordienstzeiten werden ab 28. Februar 2014 im Ausmaß von maximal 8 Jahren zu 50 Prozent angerechnet. Die gesetzliche Fortbildung für FachsozialbetreuerInnen wird im vollen Ausmaß als Arbeitszeit gerechnet.

Die neuen Gehälter und Regeln gelten laut Sozialwirtschaft Österreich für rund 95.000 ArbeitnehmerInnen, 80 Prozent davon Frauen. Der Abschluss wurde bei der insgesamt zweiten Verhandlungsrunde erzielt, beide Seiten lobten das "konstruktive Klima".

Fetik: Beitrag zum Abbau der Einkommensschere

Ilse Fetik, Frauenvorsitzende der GPA-djp, betonte vor allem die verbesserte Anrechnung von Vordienstzeiten: "Viele Frauen beginnen nach ihrer Zeit der Kindererziehung als Heimhelferinnen oder Betreuerinnen, obwohl sie zuvor in anderen Berufen gearbeitet haben. Dieser Abschluss ist ein ganz konkreter Beitrag, um unser Ziel der verringerten Einkommensschere schneller zu erreichen." (APA/red, dieStandard.at, 16.1.2014)