Deutschland will härter gegen den Betrug mit Bankkarten und Schecks vorgehen: Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete am Mittwoch das Kabinett. Danach drohen für die Fälschung herkömmlicher Bankkarten, Schecks oder Wechseln bis zu fünf Jahre Haft oder eine empfindliche Geldstrafe. Das gleiche gilt für den Betrug mit solchen Zahlungsmitteln, wie etwa unberechtigtes Abbuchen. Betrug oder Fälschung von Kreditkarten oder Karten mit dem Maestro-Zeichen werden dagegen bereits heute geahndet. Auch elektronische Zahlungsvorgänge sollen laut Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) künftig besser geschützt werden. Das würde etwa für Bankgeschäfte im Internet gelten. Dadurch wird laut Zypries "ein Bereich erfasst, der in der Praxis vielfach den Bargeldverkehr ersetzt hat". Mit dem Gesetzentwurf setzt die Regierung einen Beschluss der EU-Staaten vom Mai 2001 um. (APA)