Linz - Ein Prozess gegen sieben Türsteher nach Prügel für Discogäste hat Mittwochnachmittag im Landesgericht Linz mit einem Schuldspruch geendet: Ein Angeklagter wurde wegen des Vergehens der Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 720 Euro und 200 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Zwei weitere Beschuldigte wurden freigesprochen. Am 5. Februar wird die Verhandlung gegen die übrigen Securitys fortgesetzt.

"Das war keine Watsche, mit der Faust war das", kommentierte ein Opfer die angebliche Attacke eines Securitys. Der Mann erlitt laut einem Gutachter eine Prellung des Unterkiefers, ihm musste ein Zahn gezogen werden. Ein Zeuge bezeichnete sein Verhalten dagegen als "bedrohlich" und sprach von einer "reinen Notwehrsituation".

Ein weiteres Opfer, ein 23-jähriger Mann, sagte aus, dass er von einem Sicherheitsmann ohne erkennbaren Grund zu Boden gerissen und dann aus dem Lokal begleitet worden sei. Als er gehen wollte, hätten ihn mehrere Personen attackiert und gegen den gesamten Rücken getreten. Die in diesem Fall drei Beschuldigten, die von Pöbeleien des Gastes gegen andere Besucher berichteten, wollten von Tätlichkeiten jedoch nichts wissen, die Verletzungen habe er sich vermutlich selbst zugezogen.

Die Party war vorbei

"Jetzt ist die Party vorbei für uns", erinnerte sich ein Zeuge an den Heiligen Abend 2012, an dem ein Freund in der Disco eine Rissquetschwunde an der Stirn erlitten hat. Einer der Beschuldigten in dem Linzer Prozess soll den jungen Mann am Boden festgehalten haben, ein anderer versetzte ihm laut Anklage mehrere Faustschläge. Die Türsteher erklärten hingegen, sie hätten versucht, einen Streit zwischen zwei Gruppen zu schlichten. Ein weiterer Zeuge berichtete ebenfalls von einem Vorfall, bei dem er verletzt worden ist. Einer der Türsteher wiederum behauptete, dass der Gast selbst die Fäuste sprechen lassen und ihn verletzt habe. Er legte Fotos vor, die ihn mit Blessuren im Gesicht zeigen.

Die drei nun gefällten Urteile sind noch nicht rechtskräftig: Der Beschuldigte, der eine Geldstrafe ausfasste, erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Insgesamt neun Discobesucher sollen von August 2012 bis August 2013 Opfer von Attacken geworden sein. In dem Verfahren sind sieben Türsteher im Alter von 21 bis 53 Jahren - sie hatten teilweise bereits früher mit dem Gericht zu tun - angeklagt, einer von ihnen ist am Mittwoch nicht zur Verhandlung erschienen. (APA, 15.1.2014)