Sechs Angeklagte stehen seit Mittwoch wegen des Verstoßes nach dem Verbotsgesetz in Korneuburg in Niederösterreich vor Gericht. Der Hauptangeklagte, ein deutscher rechter Liedermacher, bekannte sich schuldig. Die weiteren Beschuldigten gaben u.a. den Besitz verbotener Waffen zu, die Gesinnung des Deutschen würden sie aber nicht teilen. Ein Urteil könnte schon am Donnerstag erfolgen.

Der Prozess begann unter strengen Sicherheitsvorkehrungen: Vor und im Gerichtsgebäude bewachten Polizisten die Vorgänge. Besucher mussten sich ausweisen. Laut Anklage handelt es sich bei dem Hauptangeklagten um einen in einschlägigen Kreisen bekannten Wandermusiker und Händler von nationalsozialistischen Gegenständen. Auch der Vertrieb mit verbotenen Waffen, etwa als Feuerzeug getarnte Springmesser oder Taschenlampen mit Elektroschock-Funktion, sowie Kriegsmaterial wurde ihm vorgeworfen. Staatsanwalt Friedrich Köhl untermauerte die Anschuldigungen mit Videos zu einschlägigen Auftritten des Deutschen. Auch Bildmaterial zu den bei Hausdurchsuchungen der Mitangeklagten sichergestellten Nazi-Devotionalien - darunter Geschirr mit Hakenkreuzen, Aufstecknadeln und Schriftwerke aus dem dritten Reich - wurde präsentiert.

"Ich bin nicht fixiert auf den Nationalsozialismus"

Gegenüber dem vorsitzenden Richter Franz Furtner gab der 32-Jährige, der als Zeuge in einem Wiederbetätigungsprozess in Wels (rund um das rechtsextreme Netzwerk "Objekt 21", Anm.) aufgefallen war, zu, unter dem Pseudonym "Reichstrunkenbold" aufgetreten zu sein. Die Produktion von einschlägigen CDs bestritt er allerdings, er habe diese lediglich vertrieben. "Ich bin nicht fixiert auf den Nationalsozialismus, dass ich ihn wiederbeleben möchte. Ich betrachte ihn als Teil der Geschichte", so der rechte Liedermacher. Die Frage, ob er dafür heute in Österreich weiterhin Propaganda betreiben würde, beantwortete er mit "Nein".

Zwei der Angeklagten wurden die Beherbergung des rechten Liedermachers in einem Haus im Bezirk Mistelbach und die damit verbundene Duldung dessen Vertriebs mit Nazi-Devotionalien vorgeworfen. Das damalige Paar hatte den Deutschen 2010 kennengelernt. Man freundete sich an, in der Folge nächtigte der Hauptangeklagte immer wieder im Haus der Frau. Von dort aus begann er auch diverse Gegenstände zu vertreiben. Dass es sich dabei um Nazi-Devotionalien handle, habe die Hausbesitzerin zunächst nicht gewusst. Erst als sie sich von ihrem Freund trennte, entdeckte sie in ihrer Garage einen vom Deutschen hinterlassenen Karton mit einschlägigen Materialien.

Nazi-Devotionalien und Elektro-Schocker

Anders verhielt es sich bei ihrem Ex-Lebensgefährten. Er gab zu, mit der Zeit mitbekommen zu haben, was der Deutsche vertrieb und auch, diesem "gelegentlich" beim Verpacken geholfen oder Poststücke entgegen genommen zu haben. Den Besitz von mehreren Elektroschockern in Form einer Taschenlampe gab das Ex-Paar zu. Bei einer weiteren Beschuldigten waren diverse Nazi-Devotionalien wie etwa ein Kaffeegeschirr mit Hakenkreuz sichergestellt worden. Die gebürtige Oberösterreicherin bezeichnete diese als "Geschenke" des Hauptangeklagten, dem sie auch erlaubte, bei ihr immer wieder zu übernachten. Dieser erhielt auch einen Schlüssel zu ihrer Wohnung in Wels. "Ein Handel (mit Nazi-Devotionalien, Anm.) war mir auf keinen Fall bekannt", beteuerte die Angeklagte, die sich "nicht schuldig" verantwortete.

Vor dem Gericht standen auch ein 23- und ein 33-Jähriger wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Letzterer war durch ein Facebook-Posting mit einem Foto von sich und seinen einschlägigen Tätowierungen aufgefallen. Zudem bekannte er sich des Waffenvergehens schuldig. Am Donnerstag soll der Prozess mit der Zeugeneinvernahme fortgesetzt werden. Ein Urteil des Geschworenensenat wurde ursprünglich für Freitag erwartet. Durch die größtenteils abgegebenen Geständnisse könnte dieses aber schon einen Tag früher erfolgen. (APA, 15.1.2014)