Wien - Bei der heutigen Zeugenbefragung im Untreue-Prozess rund um den Verkauf der Wiener Innenstadtimmobilie Schillerplatz 4 ist eine ehemalige Juristin der Telekom Austria mit ihren belastenden Zeugenaussagen alleine geblieben. Für Aufsehen sorgte die Aussage des Architekten Albert Wimmer zu seiner Kaufpreislegung.

Das 402.000 Euro hohe Honorar für Planungsarbeiten für den Umbau der Immobilie zu Luxuswohnungen hat erst der zweite Käufer, die Seeste Bau, Ende Jänner 2007 beglichen. Der angeklagte Ex-ÖBB-Chef Martin Huber, der die Immobilie ursprünglich erworben hatte, hatte also die Architektenkosten an den neuen Käufer weitergereicht.

Bisher hatte es so geklungen, dass die Architektenkosten Teil der Kosten waren, die Huber hatte. Huber meinte heute, hätte die Seeste nicht die Rechnung übernommen, dann wäre eben der Kaufpreis für die Seeste höher gewesen. Auffallend ist, dass die Rechnung erst Monate nach der Rechnungslegung bezahlt wurde - in der Zwischenzeit war die Erwerbsgesellschaft rund um Huber bereits an den späteren Käufer Seeste übergegangen.

Die Seeste Bau hatte den Immobilienkauf Schillerplatz so abgewickelt, dass sie die SP4, Hubers Schillerplatz-Projektentwicklungsgesellschaft, als Ganzes übernommen hat, mit sieben Mio. Euro Verbindlichkeiten. Zusätzlich erhielten die Verkäufer, also das Ehepaar Huber, noch 3,9 Mio. Euro. Ursprünglich hatte die SP4 das Objekt elf Monate vorher um 5,4 Mio. Euro von der Telekom Austria gekauft - zur Gänze über einen RLB-OÖ-Kredit fremdfinanziert.

Sehr ausführlich wurde heute, Dienstag, eine ehemalige Juristin der Telekom Austria befragt. Sie sagte unter Wahrheitspflicht aus, dass der Kaufpreis vom damaligen Telekom-Chef Heinz Sundt gekommen sei - was Sundt bestreitet. Die Juristin führte auch aus, dass der eigentlich zuständige Telekom-Prokurist den Kaufvertrag nicht unterschreiben wollte, da dieser ein "Blödsinn" sei.

Ihre Aussagen wurden allerdings von den folgenden beiden Zeugen, ebenfalls ehemalige Mitarbeiter der Telekom Austria, nicht bestätigt. Sie meinten, ein Übergehen bei der Vertragsunterzeichnung hätte sich der Prokurist nicht bieten lassen. Der Prokurist selbst kann nicht befragt werden, er ist aufgrund seiner schlechten Gesundheit nicht vernehmungsfähig.

Die Juristin belastete auch einen ebenfalls angeklagten Architekten, dem die Anklage ein Scheingutachten vorwirft. Dieser Gutachter haben fachlich mangelhafte Verkehrswerteinschätzungen abgegeben, so die Juristin.

Ein mit der internen Revision befasster Ex-Telekom-Mitarbeiter meinte heute, dass bei einer nachträglich erfolgten Überprüfung des Objektverkaufes nichts außergewöhnliches gefunden werden konnte. Gleichzeitig führte er aus, dass es keine Dokumente gab und dass sich der nicht vernehmungsfähige Prokurist geweigert habe, Unterlagen herauszugeben. Dies wurde von einem zweiten Revisionisten bestätigt. (APA, 14.1.2014)