Wien - Der Begutachtungsentwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2014 bringt auch die Glücksspielbranche in Aufruhr. Denn das Finanzministerium will künftig drei Pokerlizenzen vergeben, nachdem im Sommer der Verfassungsgerichtshof die Regelungen zur Konzessionserteilung für verfassungswidrig erklärt hatte. Pokerbetreiber Peter Zanoni hat Zweifel, ob die nun geplante Änderung rechtlich wasserdicht ist.

"Mir ist verborgen geblieben, wodurch das jetzt verfassungskonform sein soll", sagte Zanoni, Betreiber der Concord Card Casinos (CCC), zur APA. Im Grunde handle es sich jetzt um dieselbe Konstruktion, die der VfGH gekippt hat.

Pokerkonzession war geplant

Poker war in Österreich bis vor kurzem ein freies Gewerbe und unterlag somit nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes. Das Finanzministerium unter Maria Fekter (ÖVP) wollte das ändern und sah vor, ähnlich den Casinolizenzen eine Pokerkonzession nach Glücksspielgesetz (GSpG) zu vergeben. Bis heute ist das aber nicht geschehen, obwohl die Übergangsfristen Ende 2012 ausgelaufen sind und Pokersalons somit mit Jahreswechsel theoretisch illegal wurden - aber nur bis zur Kundmachung des VfGH-Entscheids im Sommer 2013.

Einem neuerlichen rechtlichen Vakuum will man nun offenbar vorbeugen. Laut Begutachtungsentwurf sollen die bestehenden Poker-Gewerbeberechtigungen bis Ende 2016 gelten. Auch wenn ein Betreiber bei der Lizenzvergabe nicht zum Zug kommen sollte oder sich gleich gar nicht bewirbt, dürfte er seine Salons also noch drei Jahre offenlassen.

Fünf Millionen Euro

Neu ist, dass künftig auch Pokerbetreiber eine Menge Geld, nämlich 5 Mio. Euro, als Sicherheit hinterlegen müssen. Für Zanoni ist das unverständlich. "Wieso brauche ich ein so hohes Stammkapital, um Dienstleistungen zu erbringen?" Pokerbetreiber hätten nämlich, im Gegensatz zu Casinos, kein Bankhalterfunktion. Casinos müssen über ein Grund- oder Stammkapital von mindestens 22 Mio. Euro verfügen.

Ob Zanoni die 5 Mio. Euro auftreiben könnte? "Das könnte sich ausgehen." Für den Branchenprimus ist aber noch gar nicht klar, ob er sich überhaupt um eine Lizenz bemühen wird. "Ich muss mir ansehen, wie das Gesetz dann wirklich aussieht." Zumal auch bei dem neuen Vorhaben nicht klar sei, ob eine Pokerlizenz für einen oder mehrere Standorte gelten soll.

Auch Helmut Kafka vom Automatenverband findet, dass in den Änderungsvorschlägen "in keiner Weise auf die Europarechtswidrigkeiten im GSpG eingegangen wurde". Neben der Pokerkonzession stößt ihm auch das Ansinnen des Gesetzgebers, die Automaten-Verwaltungsstrafen von 40.000 auf 60.000 zu erhöhen, sauer auf. "Man versucht, die Strafbarkeit nach Strafgesetzbuch (StGB) auszuhöhlen und gewaltsam in das Verwaltungsstrafgesetz zu bringen." Kafka spielt damit auf die von Automatenbetreibern harsch kritisierten Razzien der Finanzpolizei an. Seiner Meinung nach hat diese "mehrheitlich rechtswidrig gehandelt". Hintergrund ist die strittige Frage, ob im Falle illegal betriebener einarmiger Banditen die Finanzpolizei oder die "echte" Polizei zuständig ist. Darüber gab es lange Unklarheit. (APA, 11.1.2014)