Kontaktloses Bezahlen mit der NFC-Technologie sei sicherer als Bargel

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Die Diskussion um die Sicherheit der NFC-Bezahlfunktion auf den Bankomat- und Kreditkarten hat sich in den letzten Tagen wieder aus der Versenkung erhoben. Anlass dafür war unter anderem eine einfache Android-App, mit der man Bankomatdaten auslesen kann – der WebStandard berichtete.

Sicherer als Bargeld

Kontaktloses Bezahlen mit der NFC-Technologie sei sicherer als Bargeld. Wenn Bargeld gestohlen werde, sei es weg, wenn mit einer gestohlenen Bankomatkarte per NFC bezahlt werde, sei man dagegen geschützt und bekomme das Geld wieder zurück, betonte Rainer Schamberger, Geschäftsführer von Payment Services Austria (PSA) am Donnerstag im Gespräch.

Sperre

Voraussetzung dafür sei, dass die Karte bei der Polizei als gestohlen gemeldet und bei der Bank sofort gesperrt werde. Was die Verhinderung von Missbrauch durch kontaktloses Bezahlen angehe, gelte dasselbe wie für die Bankomatkarte, nämlich der sorgsame Umgang im Alltag, betonte Schamberger.

Die PSA ist in Österreich für die Abwicklung der Bankomat-Transaktionen zuständig und reagierte heute auf unter anderem vom Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI) vorgebrachte Kritik an dieser neuen Bezahltechnologie.

"Das Ding funktioniert erfolgreich und ohne Probleme"

"Das Ding funktioniert erfolgreich und ohne Probleme", betonte Schamberger. Seit der Einführung per April 2013 seien bereits über 1 Million Kontaktlos-Transaktionen verarbeitet worden. Bisher sei kein Fall bekannt, dass missbräuchliche Abbuchungen über große Distanzen vorgenommen worden seien. Zudem sei es nicht möglich, den Chip der Bankomatkarte, der auch die NFC-Funktionalität beinhaltet, zu duplizieren.

"Er kann damit genau so wenig anfangen, wie mit einer abgelesenen Autonummer oder der Nummer eines Geldscheines"

Auch ein Auslesen von Daten etwa mittels einer Handy-App würde einem potenziellen Betrüger nichts bringen: "Er kann damit genau so wenig anfangen, wie mit einer abgelesenen Autonummer oder der Nummer eines Geldscheines", so Schamberger. Es seien keine personenbezogenen oder sicherheitsrelevanten Daten auf der Karte gespeichert.

Weiters betonte der PSA-Geschäftsführer, dass zum Zustandekommen einer NFC-Transaktion immer auch von der anderen Seite – etwa von einer Kassierin in einem Supermarkt – ein Zahlungsvorgang angestoßen werden müsse, damit eine Transaktion erfolgreich stattfinden könne. Nur das alleinige Vorbeiziehen an einer elektronischen Kassa innerhalb der 4 Zentimeter-Distanz genüge dazu nicht.

Deaktivierung möglich

Schamberger bestätigte, dass die NFC-Funktion mit dem erstmaligen Gebrauch einer neuen Bankomatkarte aktiviert wird. Kunden, die dies nicht wollten, könnten in die Bank gehen, und diese deaktivieren lassen.

In Österreich sehr wenige Betrugsfälle mit Bankomatkarten, österreichische Benutzer seien diesbezüglich weltweit am sichersten. Die Zahl der Betrugsfälle sei nicht signifikant und liege deutlich unterhalb des Promillebereiches.

Häufige Beschwerden

Die Arbeiterkammer als Konsumentenschutzanlaufstelle sieht diese Zwangsbeglückung nicht nur aufgrund von Sicherheitsrisiken mit kritischen Augen. Zwar liegen der AK keine konkreten Fälle vor, in denen es zu Sicherheitsproblemen kam, in denen Kunden finanzielle Nachteile entstanden wären oder ihre Daten ausgespäht worden wären, die Beschwerden zu der NFC-Bezahlfunktion haben sich dennoch gehäuft.

Deaktivieren lassen

Hauptthema dabei ist die zwanghafte NFC-Implementierung der Banken. Die Arbeiterkammer beanstandet, dass Kunden nicht im Vorhinein wählen können, ob sie diese Option auf ihrer Zahlungskarte haben möchten. Immerhin hat sich durch Intervention der AK ergeben, dass man die NFC-Funktion – beispielsweise bei der Bank Austria – im Nachhinein deaktivieren lassen kann. Eine Untersuchung der Arbeiterkammer vom Juli 2013 hat ergeben, dass bei sechs von neun Banken diese Funktion automatisch in eine neue Karte integriert wird.

Geschäftsbedingungen beachten

Wichtig seien der Arbeiterkammer vor allem drei Punkte: Dass sich dem Kunden durch die neuen Karten keine nachteiligen Haftungsbedingungen ergeben, keine Mehrkosten entstehen und die Daten durch die Händler nicht zum Nachteil des Kunden verwendet werden. Die Konsumentenschützer fordern Kunden deshalb auf, sich die Geschäftsbedingungen genau durchzulesen und sich im Falle von Unverständnis beraten zu lassen. Die Arbeiterkammer habe ein Auge auf diese Bedingungen. (APA/iww, 10.1. 2013)