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Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny macht einen neuen Anlauf, die Notenbankpensionen im Haus zu regeln.

Foto: APA/Herbert Neubauer

Wien - Die Betriebspensionen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB; es geht um die "Luxuspensionen" für Banker der alten Dienstrechte bzw. Ansprüche auf solche Pensionen von Aktiven) halten Juristen, Banker und Politiker auf Trab. Am Dienstag wird die Klage der OeNB-Pensionisten, die sich ja gegen den gesetzlichen Solidarbeitrag wehren, vor Gericht verhandelt. Die Politik bastelt an einem Gesetz, das Einschnitte bis zu 25 Prozent in "Sonderpensionen" vorsieht und in Verfassungsrang stehen soll.

Die Regierung hatte ursprünglich vor, dieses Gesetz im Jänner zu beschließen - danach schaut es nun aber nicht aus. Das erste Diskussionspapier, das den Parlamentariern vor Weihnachten vorgelegt wurde, ist verworfen worden. Wie der Standard erfahren hat, macht sich Widerstand gegen ein Gesetz in Verfassungsrang breit; die Regierung braucht aber eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Daher gibt es einen neuen Fahrplan: Am 31. Jänner beginnen Gespräche über einen Gesetzesentwurf, die Begutachtungsfrist soll sechs Wochen betragen.

Präsidialer Vorbehalt

Gerüchten zufolge hat auch Bundespräsident Heinz Fischer seiner rechtspolitischen Skepsis gegen die Tendenz der Legislative, Gesetze in Verfassungsrang zu heben (und somit gegen eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof zu immunisieren) Ausdruck verliehen. Das habe er, so erzählt man in der Notenbank, auch in einem Gespräch mit Gouverneur Nowotny nicht unerwähnt gelassen. Sowohl der als auch OeNB-Generalratschef Claus Raidl teilen die rechtspolitischen Vorbehalte gegen ein Sonderpensionsgesetz in Verfassungsrang.

In der Notenbank will man das Zeitfenster, das sich durch die Verzögerung des Pensionsgesetzes öffnet, nun auch für einen neuen Anlauf in der seit Jahren laufenden Diskussion über die OeNB-Pensionen nützen.

Kommenden Mittwoch wird Nowotny mit dem OeNB-Zentralbetriebsrat daher erneut Gespräche über die komfortablen Pensionen aufnehmen. Die Pensionen gemäß Dienstrecht I und II sind in Einzelverträgen geregelt - das macht Änderungen gegen den Willen der Betroffenen ja so schwierig. Die Zahlungen betragen 85 bzw. 80 Prozent des Letztgehalts und werden ab dem 55. bzw. 60. Lebensjahr nach 35 bzw. 30 Dienstjahren und bis zum Tod der Witwe bzw. des Witwers ausbezahlt. 1993 ist Dienstrecht II ausgelaufen, derzeit hält man bei Dienstrecht V, das im Wesentlichen dem ASVG entspricht. Die höchste OeNB-Pension liegt bei fast 33.000 Euro brutto im Monat.

Der Zentralbetriebsratschef der OeNB, Robert Kocmich, bestätigt den neuerlichen Versuch, die Pensionsproblematik zu lösen, ohne dass der Gesetzgeber eingreift: "Wir führen Gespräche mit dem Direktorium, wie man zusammenkommen könnte. Das müsste aber sehr rasch geschehen." Und: Den Vorschlägen müsse letztlich jeder der rund 1400 Betroffenen zustimmen.

Was die Vorschläge des Managements beinhalten wird, lässt sich zumindest erahnen. Denn der Rechnungshof hat ja in seinem Rohbericht zum Thema OeNB-Pensionen etliche Änderungen moniert - die würden wohl die Leitplanke für neue Regelungen bilden. Die Prüfer schlagen die Anhebung des Pensionsantrittsalters und Verlängerung des Durchrechnungszeitraums vor. Abgefedert würde die Reform durch eine dreijährige Einschleifregelung. (Renate Graber, DER STANDARD, 10.1.2014)