Wien - Spar bleibt unbeugsam. Auf ein Schuldanerkenntnis rund um Preisabsprachen, das sich Mitbewerber Rewe abringen ließ, steigt der Handelskonzern nicht ein. Am Freitag brachte die Wettbewerbsbehörde gegen ihn zwei Bußgeldanträge beim Kartellgericht Wien ein. Über die Höhe der Strafe hält sich die Behörde vorerst bedeckt. Dem Vernehmen nach liegt sie in Summe deutlich über den fast 21 Millionen Euro, die Rewe für die Kartellrechtsverstöße bezahlt hat.

"Die Settlements bringen keine Rechtssicherheit, und in der Branche herrscht große Unsicherheit über den Umgang miteinander", sagt Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. Man wolle die Causa daher vom Gericht klären lassen. Bis die entsprechende Entscheidung vorliegt, braucht es in der Regel mehrere Monate. Dem Antrag selbst ist zu entnehmen, dass Spar mit ih- ren Lieferanten die Endverkaufspreise für Produkte wie Bier und Milch direkt und indirekt festgesetzt haben soll - durch Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen. Dem Antrag gingen etliche Hausdurchsuchungen voraus. Der Großteil der bei Spar beschlagnahmten Unterlagen ist für die Behörde zwar weiter versiegelt - dank Razzien bei einer Reihe von Lieferanten soll es an belastendem Material aber nicht fehlen.

Spar wehrt sich mit einem juristischen Feuerwerk: Österreichs Kartellwächter sind mit etlichen Beschwerden des Konzerns, rund um Amtsmissbrauch bis hin zu Datenschutz, konfrontiert, die Kapazitäten binden. Viele betreffen einzelne Mitarbeiter der Behörde.

Vorwürfe, dass Wettbewerbshüter nun "eine Lungenentzündung mit Antibiotika bekämpfen", anstatt sich der Ursachen der Absprachen anzunehmen - der massiven Machtkonzentration des Lebensmittelhandels -, lässt man intern nicht gelten. Bei den Brauereien sei die Nichtbelieferung der Wirte über Großhändler mit Fassbier abgestellt worden. Aktuell ist ein Wohlverhaltenskatalog auf Basis der Rewe-Erfahrungen in Ar- beit. Dass sich Spar diesem verweigert, weist Berkmann zurück: Man sei daran sehr wohl beteiligt.

Die Arbeiterkammer fordert erneut mehr Transparenz in Kartellverfahren und eine Zweckwidmung der verhängten Geldbußen. Lieferanten meinen, dass für Letztere über die Preisgestaltung am Ende wieder der Konsument aufkommen werde. Die Margen in der Branche sind dünn und die Möglichkeiten, unerwartete Kostenbelastungen abzufedern, begrenzt.

"Unlauterer Wettbewerb"

Schlecht läuft es für Spar an anderer Front. Der Konzern hat ei- nen Zivilprozess wegen unlauteren Wettbewerbs, den die Shoppingcity Seiersberg GmbH gegen ihn angestrebt hat, in einem Punkt verloren. Eigentümer des zweitgrößten Einkaufszentrums Österreichs warfen zwei Spar-Gesellschaften vor, gegen Bilanzierungsvorschriften verstoßen zu haben. Diese würden bei der Veröffentlichung der Bilanzdaten "bewusst" die Offenlegungspflicht missachten, um "die tatsächliche schlechte wirtschaftliche Lage den Kunden als auch Lieferanten zu verschleiern", hieß es in der Klage.

Nun wurde die Holdag Beteiligungsgesellschaft wegen unlauteren Wettbewerbs für schuldig erkannt. Spar ist verpflichtet, die Konzernabschlüsse der Holdag-Gruppe beim zuständigen Firmenbuchgericht innerhalb von neun Monaten nach Bilanzstichtag vorzulegen. Anders sieht es die Justiz bei der Spar Holding AG, die nicht zur Offenlegung der Konzernbilanz verpflichtet ist. Das Klagebegehren wurde abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Verena Kainrath, Stefanie Ruep, DER STANDARD, 4.1.2014)