Die beiden mutmaßlichen Betrüger in der so genannten Dienstwagen-Affäre bleiben weiterhin in U-Haft. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) leistete den Haftbeschwerden von Peter Sch. (56) und Peter K. (58) keine Folge. Als Haftgründe wurden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen. Der an den Rollstuhl gefesselte Peter Sch. verbleibt damit bis zumindest 25. September in Gewahrsam. Sein herzkranker Komplize hat einen weiteren Enthaftungsantrag gestellt, über den in der kommenden Woche entschieden wird.

Das Duo hatte beim französischen Autohersteller Citroen für das Innenministerium, die Caritas, das Hilfswerk und die FPÖ knapp 6.000 "Dienstautos" bestellt. Dabei sollen Auftragspapiere und möglicherweise auch Unterschriften verfälscht worden sein. Zumindest Peter Sch. dürfte eine Provision jenseits der 20.000 Euro-Grenze kassiert haben.

Schriftverkehr überstellt

Unterdessen hat Citroen dem Wiener Landesgericht den gesamten Schriftverkehr in dieser Sache überstellt. "Die angeforderten Unterlagen wurden abgeliefert, die Originalbelege sind jetzt endlich da", erklärte Gerichtssprecher Friedrich Forsthuber am Dienstag auf APA-Anfrage. Der U-Richter wird die Papiere nun sichten und die Beschuldigten damit konfrontieren, die bisher keinen Schädigungsvorsatz und damit auch keine betrügerischen Manipulationen zugeben wollten.

Mit dem Abschluss der Voruntersuchung und einer Entscheidung über eine Anklage ist nicht so bald zu rechnen. "In jedem Fall müssen noch die maßgeblichen Zeugen bei Citroen befragt werden", sagte Forsthuber. Auch die Beiziehung eines graphologischen Sachverständigen könnte nötig werden, sollten die Verdächtigen ihre bisherige Verantwortung aufrechterhalten. (APA)