Die beiden mutmaßlichen Betrüger in der so genannten
Dienstwagen-Affäre bleiben weiterhin in U-Haft. Das Wiener
Oberlandesgericht (OLG) leistete den Haftbeschwerden von Peter Sch.
(56) und Peter K. (58) keine Folge. Als Haftgründe wurden
Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen. Der an den
Rollstuhl gefesselte Peter Sch. verbleibt damit bis zumindest 25.
September in Gewahrsam. Sein herzkranker Komplize hat einen weiteren
Enthaftungsantrag gestellt, über den in der kommenden Woche
entschieden wird.
Das Duo hatte beim französischen Autohersteller Citroen für das
Innenministerium, die Caritas, das Hilfswerk und die FPÖ knapp 6.000
"Dienstautos" bestellt. Dabei sollen Auftragspapiere und
möglicherweise auch Unterschriften verfälscht worden sein. Zumindest
Peter Sch. dürfte eine Provision jenseits der 20.000 Euro-Grenze
kassiert haben.
Schriftverkehr überstellt
Unterdessen hat Citroen dem Wiener Landesgericht den gesamten
Schriftverkehr in dieser Sache überstellt. "Die angeforderten
Unterlagen wurden abgeliefert, die Originalbelege sind jetzt endlich
da", erklärte Gerichtssprecher Friedrich Forsthuber am Dienstag auf
APA-Anfrage. Der U-Richter wird die Papiere nun sichten und die
Beschuldigten damit konfrontieren, die bisher keinen
Schädigungsvorsatz und damit auch keine betrügerischen Manipulationen
zugeben wollten.
Mit dem Abschluss der Voruntersuchung und einer Entscheidung über
eine Anklage ist nicht so bald zu rechnen. "In jedem Fall müssen noch
die maßgeblichen Zeugen bei Citroen befragt werden", sagte
Forsthuber. Auch die Beiziehung eines graphologischen
Sachverständigen könnte nötig werden, sollten die Verdächtigen ihre
bisherige Verantwortung aufrechterhalten. (APA)