Berlin - Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sollen einem Zeitungsbericht zufolge künftig ihren freiwilligen Mitgliedern Teilkasko-Tarife und Beitragsrückzahlungen anbieten dürfen. Damit sollten die gut Verdienenden, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Kasse sind, von einem Wechsel in eine Privatversicherung abgehalten werden.

Dies sehe der Rohentwurf zur Gesundheitsreform aus dem Berliner Gesundheitsministerium vor, der aber mit der politischen Leitung noch nicht endgültig abgestimmt sei, berichtete die "Frankfurter Rundschau" am Montag. Der Entwurf sehe auch vor, dass Kassenpatienten, die sich gesundheitsbewusst verhalten, von der geplanten Praxisgebühr und Arznei-Zuzahlungen befreit werden könnten.

Wer profitiert

Die Zeitung berichtete, die gesetzlichen Kassen sollten dem Entwurf zufolge den freiwillig Versicherten die in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hätten, einen Teil der Beiträge erstatten. Von der mit der höheren Eigenleistung verbundenen Beitragsermäßigung solle dabei nur der Arbeitnehmer, nicht aber der Arbeitgeber profitieren. Ähnliche Regelungen bieten derzeit schon die privaten Kassen an.

Einen neuen "Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten" sollten die Kassen künftig auch Pflicht-Mitgliedern gewähren dürfen, hieß es weiter. Voraussetzung dafür seien etwa der regelmäßige Gang zu Maßnahmen zur Krankheits-Früherkennung, die Teilnahme an einem Präventionsprogramm oder die Einschreibung in ein Hausarztmodell oder besonderes Chroniker-Programm. Dabei solle die Kasse bei der Gestaltung der Bonus-Lösung frei sein und auch eine gänzliche Befreiung von Zuzahlungen solle möglich sein. Bisher ist vorgesehen, dass bei der Reform aus dem Hause von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) künftig bei jedem Arzt- und Zahnarztbesuch zehn Euro zahlen müssen. Durch die Reform sollen unter anderem die Beitragssätze zu den Krankenkassen gesenkt werden. (APA/Reuters)