Wien - Alte bzw. pflegebedürftige Menschen in Heimen sollen künftig mehr Rechte und bessere, menschenwürdige Betreuung erhalten. Für bundesweit einheitliche Regelungen sind zwei Gesetze notwendig: Entwurf 1, über die vertragsrechtlichen Klauseln und Usancen in den Heimen, legt Justizminister Dieter Böhmdorfer im morgigen Sommer-Ministerrat vor. Die Bestimmungen sollen im Juli nächsten Jahres in Kraft treten. Entwurf 2, mit dem das heikle Kapitel der Freiheitsbeschränkungen von Heiminsassen geregelt werden soll, ist in Begutachtung. Dieser Gesetzesentwurf dürfte im Herbst fertig sein.

Die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Alten- und Pflegeheimen und ihren Bewohnern sind derzeit nicht einheitlich geregelt, das führt teilweise zu gravierenden Mängeln und Defiziten in der rechtlichen Position der Heimbewohner: Sie wissen über ihre Rechte nicht Bescheid, sind vielfach den Interessen des Heimbetriebs untergeordnet, sie haben nur einen rudimentären Kündigungsschutz, und sie sind auch wirtschaftlich dem Heimträger ausgeliefert. Eine Umfrage des Justizministers habe gezeigt, dass in den Heimverträgen vielfach nicht einmal die Mindestanforderungen des Konsumentenschutzgesetzes eingehalten würden, sondern "gesetzwidrige Klauseln und Verträge gang und gäbe waren."

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Konsumentenschutzgesetz und das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch auf Heimverträge volle Anwendung finden, also keine willkürlichen Preis- und Leistungsänderungen, keine unfairen Vertragsklauseln mehr. Die Heimträger sollen verpflichtet werden, Interessenten auf Anfrage ihr Leistungsspektrum bekannt zu geben, ähnlich wie dies beispielsweise bei Pauschalreisen der Fall ist. Darüber hinaus werden zwingende Mindestinhalte für Heimverträge vorgegeben.

Die Heimbewohner haben künftig das Recht, eine Vertrauensperson namhaft zu machen, an die sich der Träger in wichtigen Angelegenheiten zu wenden hat (etwa einen Angehörigen). Diese Vertrauensperson soll dem Heimbewohner helfen, sich im Kontakt mit dem Heim zu artikulieren, sie soll helfen, Missverständnisse zu vermeiden und zu klären. Sie soll aber nicht über den Kopf des Bewohners hinweg zu seinen Ungunsten Entscheidungen treffen können. Ordentliche Usancen wird es auch im Umgang mit Kautionen und Kündigungsklauseln geben.

Die neuen Regelungen sollen nach den derzeitigen Planungen des Justizministeriums mit 1. Juli 2004 in Kraft treten.

Ein anderes wichtiges Vorhaben zur Verbesserung der Rechte von Heimbewohnern betrifft die Frage der Zulässigkeit und der Kontrolle von Freiheitsbeschränkungen in Heimen. Bisweilen seien solche Freiheitsbeschränkungen zum Schutz der Bewohner notwendig, das Personal bewege sich aber derzeit in einer rechtsfreien Grauzone. Dazu hat das Justizministerium schon im vergangenen Sommer einen Gesetzesentwurf vorgestellt. Dieser wird nun auf der Grundlage der Begutachtungsergebnisse überarbeitet und auch noch mit den maßgeblichen Interessenvertretern diskutiert werden.

Nach der derzeitigen Planungen soll dem Nationalrat zu diesem Bereich im Herbst ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. (APA)