Wien - In den Budgetbegleitgesetzen, die jetzt - nach Verzögerung durch den Bundesrat - Mitte August in Kraft treten, steckt auch Erfreuliches für den heimischen Mittelstand: Auslandsinvestitionen werden steuerlich attraktiver. Konkret, erklärt Werner Albeseder, Experte des Steuerberatungsunternehmens SOT, werde das bestehende "Schachtelprivileg" verbessert.

Gewinne aus Auslandsbeteiligungen sind demnach schon ab einer Beteiligungshöhe von zehn statt bisher von 25 Prozent an der ausländischen Firma steuerfrei. Die dazu notwendige Behaltefrist sinkt von zwei Jahren auf ein Jahr. Zusätzlich können die Steuervorteile jetzt auch dann lukriert werden, wenn die Gesellschafter der österreichischen Holding selbst Nichtösterreicher sind, für sie also keine Steuerpflicht in Österreich besteht.

Optionsrecht

Neu eingeführt für Schachtelkonstruktionen wird ein Optionsrecht. Damit kann die ausländische Beteiligung freiwillig steuerpflichtig gemacht werden. Firmen können sich so bilanzielle Erleichterungen verschaffen, etwa um chronische Verluste der österreichischen Gesellschaft aufzubrauchen oder um hohe Zinsen eines Kredites in der ausländischen Tochter abzuschreiben. Albeseder: "Eine solche Option kann aber nur einmal, nämlich im Jahr der Anschaffung gezogen werden. Für bestehende Beteiligungen gelten Übergangsbestimmungen." Liquidationsgewinne der Auslandsbeteiligung, ergänzt er, können aber künftig zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.

Der Experte sieht darin einen "wesentlichen Vorteil vor allem für kleinere Unternehmen, sich in den angrenzenden Nachbarländern einzukaufen". Er rechnet mit "einem Schub der Internationalisierung im heimischen Mittelstand". Wermutstropfen: Verluste in der Auslandsbeteiligung können nun nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. (kbau, Der Standard, Printausgabe, 11.08.2003)