Wien - Am morgigen Montag soll die Beurteilung des ehemaligen Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Ludwig Adamovich vorliegen, ob das Zustandekommen des Budgetbegleitgesetzes verfassungskonform war. Der entsprechende Auftrag an ihn war von Bundespräsident Thomas Klestil ergangen. Allerdings vermutete SP-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter am Sonntag gegenüber der APA, dass das Staatsoberhaupt die Prüfung erst nach einem entsprechenden Aufruf des freiheitlichen Bundesrats John Gudenus eingeleitet hat. Für den SP-Mandatar ist dies "bemerkenswert".

Das Schreiben von Gudenus

Konkret hatte Gudenus am 6. August dem Bundespräsidenten ein siebenseitiges Schreiben per Mail und per Boten übermittelt. In diesem meldet er "große Sorge über das Zustandekommen des Gesetzesbeschlusses des Nationalrates betreffend das Paket der Budgetbegleitgesetze 2003 (de facto materiell gesehen 91 Gesetze in Form eines einzigen Gesetzesbeschlusses)".

Die konsultierten Rechtsgelehrten hätten ihn nämlich aufgeklärt, "dass dieses Paket, um alle darin enthaltenen materiellen Gesetzesbestimmungen durchzubringen, nur in einem beschlossen wurde, obwohl es durchaus möglich gewesen wäre, jede Materie in dem dafür zuständigen Gesetz gesondert zu behandeln". Damit erreiche die Regierung, dass dieser Gesetzesbeschluss schwieriger bekämpft werden könne, als wenn dies nicht der Fall wäre, schreibt Gudenus an Klestil. Besonders skeptisch ist der Bundesrat bezüglich des Finanzierungsbeschlusses für die Abfangjäger.

Klestil will Gesetz erst nach Prüfung beurkunden

Zwei Tage nach Absendung des Schreibens wurde bekannt, dass der Bundespräsident Adamovich beauftragt hat, sich die Sache nochmals anzusehen. Erst danach will Klestil das Gesetz, dessen Inkrafttreten durch den Bundesrat bereits verzögert wurde, beurkunden. Für Kräuter ist es "bemerkenswert, dass Bundespräsident Klestil ganz offensichtlich erst nach der rechts- und staatspolitischen Abhandlung eines FPÖ-Bundesrates eine Überprüfung in aller Eile gewissermaßen beauftragt".

Dennoch sei die Wochenendarbeit des ehemaligen Präsidenten des VfGH - für Kräuter "politisch und moralisch eine der wenigen verbliebenen wirklichen Instanzen in Österreich" - sehr zu begrüßen. Bezeichnend ist für den Rechnungshofsprecher, dass der "kadavergehorsame Teil der FPÖ" nun mit der Forderung der Abschaffung des Amtes des Bundespräsidenten jegliche kritische Bewertung aus verfassungsrechtlicher Sicht vorweg in Frage stellen wolle, bezieht sich Kräuter auf Aussagen aus der Vorarlberger FPÖ.(APA)